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Gründliche Einleitung zu der Eydgnossischen Bunds- und Staats-Historie : Vorstellend Den alten und neuen Zustand des Volks und des Lands, sonderlich aber den Ursprung, Fortgang, Wachsthum des grossen Bunds der Eydgnossen, Jhre Kriege, Friedens-Schlüsse, Bündnisse, Bürgerrechte, Verträge, &c. ... : Samt einem Entwurf der Regiments-Beschaffenheit in den Hochlöblichen Eydgnossischen Orten. Alles aus ... zusammen getragen, in zween Theile abgesondert, mit kommlichen Marginalien und Registern versehen : Erster [und Zweyter] Theil / Von Joh. Rudolf von Waldkirch, J.U.D. & P.P.
Entstehung
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vorbericht.

ck zwecket zu Beschützung eines gewissen Lan-des , Stadt rc. Z. Ex. der Bund der Eyd-A giwßen mit Franckreich, mit Savoyen , mit Ve-e nedig, und vor diesem, der Bund mit PabftJulio 11. zu Eroberung und Beschützung Mey-L lands.

z. Der Hülfe. Wan nemlich in dem Bundtz bestirnt wird, wie viel und was für Hülfe solleHk geschickt werden, dergleichen Bestimmungen in»l dem Bund mit Franckreich, mit Spanien ,M mit Venedig re. anzutreffen sind.

2 Ferners, sind die Bündnisse entweder

1. Gleiche, da beyde Verbündete gleich vielMgirt sind, entweder durchaus, oder nach

!in dem Ebenmaß der Macht und des Vermögens.!"!; Nach welchem Ebenmaß das EydgnoßischeM Defensional eingerichtet isi.

2 . Ungleiche, da ein Theil mehr beschwürtK ist und zu leisten hat , als der andere.

M Und zwar ist solche Ungleichheit und meh->j , keres Onus, entweder

3 Auf Seiten des Mächtigern oder Wür-digern im Bündniß. Z. Ex. wann er denenM Bundsgenossen in ihrer zugeschickten Hülfe,Hüls-Geld, Sold re.bezahlet, dahingegen> er seine Hülfe ihnen in seinem Kosten zuzuschi-cken verbunden ist. Also ist der Bund mitKE Franckreich.

U b Auf Seiten des Geringern. Und dieses!>i lc geschiehet wiedmim auf zweyerley Weise.

K i. Entweder ohne Verminderung seinerSouverainität; Als wann er schuldig ist, derG zugeschickten Hülfe, Sold, Brodtrc. zu rei-' ß chen,