Bunds-»und Staats-Historie. 7 —
^ 1. Ober wallis. Hat VII. Zehenden,
n». alsGomsch, Brig , Visp , Raron , Leüqk,
' Ziders und Sitten. Jeder ist ftey, und hatseine Gerichte und Haubt.
^ 2. Unter wallis . Hat VI. Paner, diese
^ sind von denen Ober Wallisern durch einen^ langen Krieg besieget, und zu Unterthanen ge-Kr' macht worden; werden also von Ober Wal-, lisbevogtet.
^ Das Oberhaubt in Wallis ist der Bischofs
zu Sitten, als GrafdeS Landes, und zwarseit Oroli M. Zeiten, der dem damaligen Bi-' l! schoff Vbeoäulo diesen Gewalt gegeben hat.i'.ii Solchen hat hernach Käyser Orl I V. und fol-gends L3ro1u8 V. erneuert, vermehret undbestätiget. Er setzet auch einen Landshaubt-'L mann.
k-' Alle Jahr kommen die VII. Zehnden zwey-üi-i mal, als im Mayen und Christmonat, aufeinen Landraht, im Schloß zu Sit-;!! ten zusammen. Da werden die allgemeinenM Sachen des Landes verhandelt, und die Ap-L pellationen angehöret.
K V. Die Stadt Müllhausen im Sllndqau. s.L Wird regiert durchBürgermeifter lmdRähte.
1, L Der kleine Naht bestehet aus 18. Gliedern, hausenM und der grosse aus 24. In schwären FällenRK und Angelegenheiten aber werden noch fünfÄ Männer aus den 6. Zünften berufen, daßM also der gröste Naht aus 54. Gliedern beste-het. Anno 1506. hat die Stadt , mit Bewil-M ligung der Eydgnossewein sonderbar Bürger-in recht mit der Stadt Basel angenomen, nach->n A 4 dem