126 " Anhang.
also, dicweyl wir Keyser IVlaximüian, uns j>und unsere lieben Söhn und Erben, E,10- ^lum und kerälnunäum Gebrüder, Königen hjin Hispanien rc. auch derselben Erbenö Erben «regierenden Herren und unser Fürstl. Grass- ^schafft Tvrol, auch unser Herrschafft und hLänder, ähnhalb deß Adlcnbergs nutz an den >;Bodeusee, in diese Vereimmg und Bund- gnuß, allch wir?uulu 8 Bischofs zu Chnr und Adie Stifft daselbst und die 111 . Pündt in „Ehurwalchen gestellet, eirigelassen und be- z,schloffen habend, daß wir beyde Thcyl, in ^allen unseren Geschafften und auligeuden N,Sachen, in getreuer gutter Nachbahr- ^schafft einander» halten und bewevsen, aucheiner dem anderen, durch derselben Herr- Aschafft, Schlösser, Lander und Gebieth, ^kein Angriff, Beschädigung, Uberzie- ^chen, noch Lekümmcrliiig thun lassen ^sollen und wollen; Sondern ob jemand Dwer der wäre, solches zuthun underftühnde, ^dasselb soll jeder Thcyl, nach seinem besten ß.Vermögen wenden und wehren. ^
2. Wir beyd Theyl sollen und wollen auchselbs in ewiger Zeit, dieser Erbeinigung, ^Pündtnuß und Verständtnuß, wiedereiuan- ß,«der nicht seyn, noch freffentlich thun in kein ^Weyß; Sondern ob sich einerley Mißhcllungund Spähn zwischen uns, oder den unsrigen ^begeben würde, daß wir uns den gegeneinan-dern, billicher, gmeiner und glycher Rechten g,benügen lassen sollen und wollen, dergestalt, Uwo der Negierende Herr, oder einig Lommcm
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