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Gründliche Einleitung zu der Eydgnossischen Bunds- und Staats-Historie : Vorstellend Den alten und neuen Zustand des Volks und des Lands, sonderlich aber den Ursprung, Fortgang, Wachsthum des grossen Bunds der Eydgnossen, Jhre Kriege, Friedens-Schlüsse, Bündnisse, Bürgerrechte, Verträge, &c. ... : Samt einem Entwurf der Regiments-Beschaffenheit in den Hochlöblichen Eydgnossischen Orten. Alles aus ... zusammen getragen, in zween Theile abgesondert, mit kommlichen Marginalien und Registern versehen : Erster [und Zweyter] Theil / Von Joh. Rudolf von Waldkirch, J.U.D. & P.P.
Entstehung
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126 " Anhang.

also, dicweyl wir Keyser IVlaximüian, uns j>und unsere lieben Söhn und Erben, E,10- ^lum und kerälnunäum Gebrüder, Königen hjin Hispanien rc. auch derselben Erbenö Erben «regierenden Herren und unser Fürstl. Grass- ^schafft Tvrol, auch unser Herrschafft und hLänder, ähnhalb deß Adlcnbergs nutz an den >;Bodeusee, in diese Vereimmg und Bund- gnuß, allch wir?uulu 8 Bischofs zu Chnr und Adie Stifft daselbst und die 111 . Pündt inEhurwalchen gestellet, eirigelassen und be- z,schloffen habend, daß wir beyde Thcyl, in ^allen unseren Geschafften und auligeuden N,Sachen, in getreuer gutter Nachbahr- ^schafft einander» halten und bewevsen, aucheiner dem anderen, durch derselben Herr- Aschafft, Schlösser, Lander und Gebieth, ^kein Angriff, Beschädigung, Uberzie- ^chen, noch Lekümmcrliiig thun lassen ^sollen und wollen; Sondern ob jemand Dwer der wäre, solches zuthun underftühnde, ^dasselb soll jeder Thcyl, nach seinem besten ß.Vermögen wenden und wehren. ^

2. Wir beyd Theyl sollen und wollen auchselbs in ewiger Zeit, dieser Erbeinigung, ^Pündtnuß und Verständtnuß, wiedereiuan- ß,«der nicht seyn, noch freffentlich thun in kein ^Weyß; Sondern ob sich einerley Mißhcllungund Spähn zwischen uns, oder den unsrigen ^begeben würde, daß wir uns den gegeneinan-dern, billicher, gmeiner und glycher Rechten g,benügen lassen sollen und wollen, dergestalt, Uwo der Negierende Herr, oder einig Lommcm

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