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Gründliche Einleitung zu der Eydgnossischen Bunds- und Staats-Historie : Vorstellend Den alten und neuen Zustand des Volks und des Lands, sonderlich aber den Ursprung, Fortgang, Wachsthum des grossen Bunds der Eydgnossen, Jhre Kriege, Friedens-Schlüsse, Bündnisse, Bürgerrechte, Verträge, &c. ... : Samt einem Entwurf der Regiments-Beschaffenheit in den Hochlöblichen Eydgnossischen Orten. Alles aus ... zusammen getragen, in zween Theile abgesondert, mit kommlichen Marginalien und Registern versehen : Erster [und Zweyter] Theil / Von Joh. Rudolf von Waldkirch, J.U.D. & P.P.
Entstehung
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iZ4 Anhang.

zerbrochen gehalten, jedem Pnndt besonders,von nnd miß unser Cammer 20s. fl. Rhein ,das sich alle Jahr 6 oo. fl. lanffen wird, mißsonderen Gnaden zugeben bewilliget, und ih-nen dieselben 620. fl. Jährlich auff St. Mar-thins Tag gehn Chur zu überantworte», zuge-sagt , die sie auch an heut 6 mo, als zu dem er-sten Jahr empfangen habend.

»4. Und dargegen soll die vorgemelt auff-gericht XX. Jährige Vcreinung, tod, ab,krafftloß u»»d vernichtet seyn. Doch »vollen >wir uns unser Obrigkeit, Herrlichkeit und IGerechtigkeit, so wir in den VIII. Gerichten, !

als zu unseren eigenen Undcrthanen nnd Leü- ithen haben, so auch mit diesen III. Pündten üverwant und in Pürrdnuß sind, vorbehalten. Kr 5. Und nachdem wir k^ulus Bischofs zuChur auch die Stifft daselbst urid »vir Gotts- dihaußleüth und die von dem obere»» Grauen- !

Pnndt, bißher drrrch Sr. Keyserl. Mayest. 1,

Lander, Schlösser, Statt und Gebieth, al-lenthalben mit halber Zoll Freyunq gefahren *und durchgelassen sind, dieselbe nun Hinfür Aallenthalben gegen uns auffgehebt und ab,und »vir die inmassen wie andere zubezahlenschuldig, auch an heut clmo mit uns angefa»»-gen, und »vir thun sollen und »vollen. Dochso sollen die VHI. Gericht, so vormahls m»chmit Zollfreyung begäbet, hierin», außgeschlos-sen sey»». Es soll auch der Vertrag, so dievon Veldkirch ur»d Ch»»r vormahls rnit einan- Nderen gemacht und beschlossen haben, bey sei-nen Kräfften bleiben. ^