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Gründliche Einleitung zu der Eydgnossischen Bunds- und Staats-Historie : Vorstellend Den alten und neuen Zustand des Volks und des Lands, sonderlich aber den Ursprung, Fortgang, Wachsthum des grossen Bunds der Eydgnossen, Jhre Kriege, Friedens-Schlüsse, Bündnisse, Bürgerrechte, Verträge, &c. ... : Samt einem Entwurf der Regiments-Beschaffenheit in den Hochlöblichen Eydgnossischen Orten. Alles aus ... zusammen getragen, in zween Theile abgesondert, mit kommlichen Marginalien und Registern versehen : Erster [und Zweyter] Theil / Von Joh. Rudolf von Waldkirch, J.U.D. & P.P.
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Anhang. 14-

^ Stärckenen wurde betretten und dieselben be-? lagern, und darzu den anderen Theyl umbhülfflichen Beystand ersuchen thätte, wie vor-ftaht, der soll demselben unverzogenlich ge-

- langen, wie sich der Notthurfft nach wird ge-bühren.

5. Wo auch wir beyde Partheyen, uns

- unser Landen und Leüthen zu Schutz, Schirmund Handhab bereiten, mit unseren offenenZeichen, es wäre Paner oder Fähnlein miß-

i znziechen und Läger und Besäß zuthun, sollen!kn wir allesambt und sonders einandcren tröstlichid' zuziechen mit Gezeüg und Leüthen darzu Nutzund Gutt, je nach jedes Vermögen und Ge-legenheit, und sich darinn niemand mit Ge-fährden Hinterhalten, doch deß Gezeügs undPulvers halben nach Ordnung, Harkömmen! , und Gewohnheit in unserer Eydgnoßschafftgebraucht, oder wie solches hinfüro wird an-

- gesehen.

- 6. Ob auch etwas was das wäre, es seyStätt, Schloß, Herrschafften, Land, Leüth,

) Zoll, Geleith, Brandschätz, Nutzungen, eswäre von Gefangenen, oder sonst, wie das7 Nammen hatte, also eroberet wurden und zu-behalten unverstanden, daß die uns allens Theylen, die dann also, wie vorstaht, im7? Feld by dem Handel, oder sonst in DörffernKriegs-Ubung oder Geschäffr, an anderen ver-N fangen und beladen wären, gleicher MassenB zustanden, und ob sie mit Leüth oder Gezeügzubestan wären, daß solches von uns allen, jenach jeder Theyls Gelegenheit und Vermögench M s bescha-