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Gründliche Einleitung zu der Eydgnossischen Bunds- und Staats-Historie : Vorstellend Den alten und neuen Zustand des Volks und des Lands, sonderlich aber den Ursprung, Fortgang, Wachsthum des grossen Bunds der Eydgnossen, Jhre Kriege, Friedens-Schlüsse, Bündnisse, Bürgerrechte, Verträge, &c. ... : Samt einem Entwurf der Regiments-Beschaffenheit in den Hochlöblichen Eydgnossischen Orten. Alles aus ... zusammen getragen, in zween Theile abgesondert, mit kommlichen Marginalien und Registern versehen : Erster [und Zweyter] Theil / Von Joh. Rudolf von Waldkirch, J.U.D. & P.P.
Entstehung
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I sa Anhang.

beschähen, wo auch solches Schloß, Herr-schafft, Statt, Land, Leüth, oder anders,so obstaht, hernach wieder von Handen ge-ben würde, es wäre durch Verkaufs, oderauf aridere Weiß, was Summa dann, dar-aus wird erlöset, oder empfangen, soll als-dann allen Partheyen und Orthen gleichesTheyls gefolgen und gelangen.

7. Wo wir auch also mit jemand wurden izu Krieg kommen, so soll der von allen Par- >theyen dapfferlich verharret und von Keim- lrichtung oder Vertrag angenohmen werden, jdem verletzten Theil seye dann Bekehrung oder l>Ersatzung geschehen, die den mehrern Theylunder uns billich und gestaltsamb bedunckte. d

8. Es soll aber eine Statt Basel mit nie- »mand Krieglich Auffruhr anheben, sie bringe s-dann zuvor ihr Anligen, was sie darzu drän- .tge oder bewege, an gemeine unserer Eydgnoß- Lschafft Auwald, oder derselben Obrigkeit, nund mit unser oder deß mehrern Theyls »in- ;>der uns Begünstigung und Zulassen, und es hsoll auch solche unsere Eydgnoßschafft, der ge- Tmelten Statt Basel Sach und Anligen, in yden Trewen, als ob die unser selbs, wohl be- ^dencken und zu Hertzen nehmen, und sich dem- n,selben nach hülfflich und geneigt erzeigen, alles iin der Gestalt, wie obstaht.

9. Ob aber ein schneller Einsah! auff die ^Statt Basel , oder die ihren, von jemand mit ^fräffener Thatt und Beschädigung erwüchse zalso eylends, daß solches an uns die gemeinen KEydgnossen, Rähtlich nit möchte bracht wer- -

den,