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Gründliche Einleitung zu der Eydgnossischen Bunds- und Staats-Historie : Vorstellend Den alten und neuen Zustand des Volks und des Lands, sonderlich aber den Ursprung, Fortgang, Wachsthum des grossen Bunds der Eydgnossen, Jhre Kriege, Friedens-Schlüsse, Bündnisse, Bürgerrechte, Verträge, &c. ... : Samt einem Entwurf der Regiments-Beschaffenheit in den Hochlöblichen Eydgnossischen Orten. Alles aus ... zusammen getragen, in zween Theile abgesondert, mit kommlichen Marginalien und Registern versehen : Erster [und Zweyter] Theil / Von Joh. Rudolf von Waldkirch, J.U.D. & P.P.
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^ Anhang. is,

^ zun Zeiten ist und sein Gottshauß, wo wirvor« ihnen nit unbillich beschwährt werden.

- z i. Und zum leisten, so ist hierum lau-r ther abgeredt, zugelassen und beschlossen, umb>^ daß diese ewige Bündnuß, Liebe und Freund-2 schasst, uns und allen unseren Nachkomme-

nen, desto verständlicher und standhaffter,2 in guter Gedäcbtnuß eingebildet werde und:: bleiben möge; Daß diesere obgeschriebene ewi-: ge Bündnuß, hinfüro immer von s. Jahren11 zu Jahren, auff St. Ulrich deß H. Bi-Ä schoffs Tag, oder anff den Tag, sowirEyd-gnossen, den und ander Pündt zuschwörcnansehen, in allen Orthen und gantzen Ge-N meinden öffentlich, wie andere Pundts-Bricff2 verlesen, und von aller Orthen Nähten, Ge-meinden und Underthanen Manns-Perso-nen , die ungefährlich , 6 . Jahr alt sind,

- auch die Gesandten, die wir auff solche'2 Schwörtag schicken, in unser aller Rammen,

- zu GOtt und den Heyligen geschworen wer-2 den soll.

,<2 Dieser unser aller ewiger Bündnuß, nach2 lauth und Sag der Bunds Brieffen, derenjeglichem Orth eine überantwortet ist, und^ was die ins gemein und jeglichen besonders,, bindet, oder binden mag, in guten Trewen

- , auffrecht und redlich zuhalten, dem nachzu-^ kommen und gnug zuthun, all Gefährdet!

hierinnen vermitten.

H Und ob es sich begebe, daß solch Schwö-ren und Erneuerung nit gleich auff gemelten-,,l St. Ulrichs Tag beschähen, sonder auß Ur-' (l) z fachen