Buch 
Gründliche Einleitung zu der Eydgnossischen Bunds- und Staats-Historie : Vorstellend Den alten und neuen Zustand des Volks und des Lands, sonderlich aber den Ursprung, Fortgang, Wachsthum des grossen Bunds der Eydgnossen, Jhre Kriege, Friedens-Schlüsse, Bündnisse, Bürgerrechte, Verträge, &c. ... : Samt einem Entwurf der Regiments-Beschaffenheit in den Hochlöblichen Eydgnossischen Orten. Alles aus ... zusammen getragen, in zween Theile abgesondert, mit kommlichen Marginalien und Registern versehen : Erster [und Zweyter] Theil / Von Joh. Rudolf von Waldkirch, J.U.D. & P.P.
Entstehung
JPEG-Download
 

i 6 a Anhang.

ren gelebt werden, alles ohne cinichen Man-gel nnd Wiedertreiben , als absteht.

28. Wo auch eine Statt Basel hinfüro

gegen jemand Pmrdmiß, oder andere hülff- iliche Einung mrderstuhnde anzunehmen, daß i

sie solches an gemeiner Eydgnossen Anwälde, j

oder derselben Obrigkeit bringen, nnd mit «>ihrem oder deß mehren Tbeyls unter ihnen i»

Naht und Begünstigung thun und nit an- tl>

dcrs, dieweil iii der Eydgnoßschafft, das also glbißher von etlichen Orthcn selbs gebraucht ist, juund zu gutein cinhällem Willen und Ruhe !-mag dienen. e,

29. Doch so mag dieselbe Statt Basel ^

mit Bürger annehmen und empsahcn, ihrer NStatt Freyheit und Herkommen nach, auch Ähandle» und thun wie bißher. ^ m

zo. In dieser unserer beyder obgenannter «1»Bündnuß, ewigen Freündschafft und Ei- ! i>n!nung, behalten wir die Eydgnossen Statt Lrund Länder uns vor, den H. Stuhl zu LkRom , das H. Röinisch Reich als von deß in,Reichs wegen, all und jeglich unser Pündt ;vor ergangenem unserem Brieff und Siegel ' IMso laug die wahrend; Aber in künfftigen tz!Zeiten , ob wir die annehmen, so solle die- ^ser ewige Bund derselben als der eltcre vor- ichgehen. So behalten wir Bürgermeister, > chRaht und gemeine Bürger der Statt Ba- Imsel vor, den H. Stuhl zu Rom , das H. WRömisch Reich als von Reichs wegen, und ! llunseren Herren den Bischoff zu Basel so je , /

zun