Bunds - und Staats-Historie. i9
H rellircn, und den V. Ortben Herariß geben»9. Sie sollen auch den V. Ortben dieich 2502. Cronen, so die V. Onh laut vorigem1 Landfrieden ihnen an denKriegskosten bezah-ü« let, wikdcr austhin geben.
Ä ro. Wann ins küi-ffrig die Partheyen, oderTU beiundere Lmtd.an aeist-oder weltliche Pcrso-« neu, etwas zu sprechen gcwnnnen, so solle deri:A Ansprecber sich des Rechtens benüg-n, nachik, Außweisung der Bündten ; wann aber daslH) Gegentheil kein Recht wolle geständig seyn,-» so sollen die übrigen Orrh der Evdgnoßschafft-i dem Rechtsbeqehrendcn bebülflich styn mitL- Leib und Gut, nach ihrem besten Vermögen.
Alles in diesem Krieg Entwendte,Niderge-K worfferrc/ Verhelfte, solle wieder ersetzet, entle-,1- diget und rvieder gegeben, auch die Gesänge-ne beyderseits ausgewechselt, und die übrige7 mit Geld gelöset werden, von den Haubtleu-^ theil der V. Orthen.
.. Hierauf haben sich die fünf Orte gegen-7 der Grafschaft Lenzburg gezogen, und einen.7 Versuch gegen der Berner Land thun wollen,s - allein ste wurden übel empfangen, und muß-^ ten sich mit blutigen Köpfen retiriren. Es ar-7 beiteten aber dieSchledsleute so emsig daß derFriede zwischen Bern und den V. Orten»indem Dorf Hagliiigen, gleichfalls den 22.Novemb. An. 1 szi. geschlossen worden; der^ Inhalt ist demZüricher» Frieden in allenPun-elen gleich. ,
' ^ Aber beym 9. Artikel ist annoch eingerücket:^ Daß die von Bern über die r z 00. Cronen» B -r Krress-