Bunds - und Staats - Historie. 2l
ten Gerechtigkeiten und Regalien, auch amSeckel gestraft, und der Evangelische Gottes-dienst aller Orten abgeschafft.
Gleichfalls ist auch Abt Dicthelm von St. Gallen
wiederum zu seinenLandcn und in sein Abt vonKloster gekomen, wie er dann den i. Martit^^'1552. dorten eingeritten , nachdem vorher e,„ac,cketdurch Vermittlung der! V. Schirm - Orte,wie auch der Gesandten von Bern und Ap-penzell, ein Vertrag zwischen ihm und derStadt St. Gallen , zu Wvl im Thurgäw,dahin abgeredt und geschloffen worden; daßjeder Theil bey habenden Freyheiten und Re-ligions-Ubung ungehindert bleiben,die Stadtaber dem Kloster,wegen zugefügtenSchadens,eine gewisse Summe Gelds erlegen solle.
Es versprach der Abt auch, seine Gotts-hausleute wegen der Religion nicht zu zwin-gen, und gestattete ihnen nicht nur ausser seineGericht zur Evangelischen Predigt zu gehen,wo ihnen beliebte; sondern erlaubte denen,welche es begehrten, Evangelische Prediger znhaben, doch ohne seine Unkosten, und nur aufzwey Jahr lang.
So mußten auch die Toggenburger, ver-möge eities durch die V. Orte, Lueern, Ury,Schwytz/Unterwaiden und Zug, zu Rapper-schweil bemittelten Vertrags, dem Abt vonSt. Gallen von neuem huldigen, und sichfürobin von einem Landvogt regieren lassen.
Es schlössen ferners alle VII. CatholischeOrte ein engeres Bündniß mit dem Biftboffzu Sitten und sämtlichen Zehnden im Land -B Z Wal-