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Gründliche Einleitung zu der Eydgnossischen Bunds- und Staats-Historie : Vorstellend Den alten und neuen Zustand des Volks und des Lands, sonderlich aber den Ursprung, Fortgang, Wachsthum des grossen Bunds der Eydgnossen, Jhre Kriege, Friedens-Schlüsse, Bündnisse, Bürgerrechte, Verträge, &c. ... : Samt einem Entwurf der Regiments-Beschaffenheit in den Hochlöblichen Eydgnossischen Orten. Alles aus ... zusammen getragen, in zween Theile abgesondert, mit kommlichen Marginalien und Registern versehen : Erster [und Zweyter] Theil / Von Joh. Rudolf von Waldkirch, J.U.D. & P.P.
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NeuerBund derCathol.One mitWallis ,

«s Kydgnostische

Wallis . Der Bunds-Brief ist gegeben zu rLucern, Mittwoch vor Sl.Thomä, 15 Z Z. da- irinnen abaeredt worden: °

l. DasalteLand-nlidHnrarechtssodiez. §

Orth Lucern, Ury und Undcrwaldcn, mit den5.Zehnden,Gambs, Brieg.V sp Mitten !

und Svders, vor diesem gemacht; solle hier-mit in allm seinen Articklen erneuert und bc- i«

kräfftiget seyn, doch nnt folgendem Nachlaß lliund Erläuterung. Es solle auch solches, indieser nachbeschriebencn Maß erstrecket seyn "«auff die 4. Ortb Schwytz,Zua,Frevburg und m

Solothurn , und auff den Bischoff von Sit- i^i

ten lmd die zween Zehnden Lenck nnd Raren, e«

r. SambtUckePartheyen sollen frelindlich k

und brüderlich miteinanderen leben,oblieTrü-gerey und arge L'-st, einandercn vor Schaden «lliwarnen, und Nutzen beförderen. Li

z. Wann ein oder anderes Ortb von je-mand mit Krieg überzogen, und an ihren Lan- m

den beschädiget wurde»,; sollen die übrige» sel- inbigcm getreiillch zu Hülff kommen und belf- k-fen schirmen, und in diesem Fahl, solle keinTheil mit dem gemeinen Feind Frieden ma- h«chen, ohne Gunst und Wissen der übrigen. , A

4. Eine Parthey solle die andere bey ihrer ^ U

Religiorr und alten Römischen Glauben be- ! Hschützen und erhalten. ! !a

5. Jede Parthey solle ihre Hülff in ihrem ?

eignen Kosten thun lind schicken. N

s. Dw Todschlagcr sollen gestrafft werden ^an denen Enden, da der Todschlag geschehe ist. A

7. Kein Theil solle des anderen Undcrtha-! A

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