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Gründliche Einleitung zu der Eydgnossischen Bunds- und Staats-Historie : Vorstellend Den alten und neuen Zustand des Volks und des Lands, sonderlich aber den Ursprung, Fortgang, Wachsthum des grossen Bunds der Eydgnossen, Jhre Kriege, Friedens-Schlüsse, Bündnisse, Bürgerrechte, Verträge, &c. ... : Samt einem Entwurf der Regiments-Beschaffenheit in den Hochlöblichen Eydgnossischen Orten. Alles aus ... zusammen getragen, in zween Theile abgesondert, mit kommlichen Marginalien und Registern versehen : Erster [und Zweyter] Theil / Von Joh. Rudolf von Waldkirch, J.U.D. & P.P.
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Bunds - und Staats - Historie. 11s

Hische Sachen procedirt worden ist; sondernjeder Theil solle verbunden seyn , solche Per-sonen auf des anderen Begehren, gegen Be-zahlung billichen Kostens, zu liefferen rc.

Es entstuhnde auch des MünsterthalischenBnrgrcchtS wegen, welches die von Bern,wi­ der den Willen des Bischoffs zuPruntrut, er-neuert hatten,ziemliche Unruhe. Doch wurdedie Sache schiedlich abgethan, und der zuMünster eingeführte Cathol. Priester wie-derum abgeschaffet. An. 1614.

Weil auch um diese Zeit HerzogCarl Ema-nuel von der Spanischen Macht in Piemont sehr gedrängt, und dieStadtVercelli von demMeyländischenGubernarorn Petro öiToledoerobert wurde, als neigte sich der Herzognach Bern , und suchte alldort Hülfe, vermit-telst einer BundS-Verneuerung, worinnen erauch, nachdem er seinen Prätenironen auf dasPays de Vaud renunciret, leinen Zweck glück-lich erreichet. Der Bunds - Brief ist datirt BundBern d.2Z.(i z)Jun.A. 16i7.diesesJnhaltS: rEe»

1. Sollen alle hiebevor vorgeloffcneFeind- m,dseligkeiten und Beleidigungen hin, cod und B-rn.ab seyn, und ins künfftig niemand deßwegenkeiner seits von weine das wäre und auf keineWeiß zu Red gestellt, gestrafft, oder beun-ruhtgel werden.

2. Hingegen solle eine wahreTreue,aufrich-tige Freundschafft und Bündnuß beyderseitsseyn und bleiben. Jedes solle dem anderen soda feindlich von jemand angegriffen worden,inerhalbMonatsfrffr, nach gefchehenerHülffs-

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