Bunds - und Staats - Historie. 19z
Jnterposition der Lobl. Schied,Ortben, unddenen zu sonderbahren Ehren und Gefallen,hiemit mäniglichen eine generalund Pardon alles vergangenen ertheilt,derge-stalten»daß ein und anderer Seite, wegen er-zeigter Ungehorsame und verweigerter Hülffund Zuzugs, underlassener Gegenwehr, oderanderer dergleichenUrsachen undZulagen,we-der Oberketten, noch Underthanen Geist-nochWeltlichen sonderbahren Versöhne,noch gan-tzenGemeinden,hier dißnwch jenseitsGebürgsvon jemanden wer der seye, oder under wasSchein es imer geschehen möchte, nichts wei-ter zugesucht, noch dessen, was sich mit Wor-ten,Wercken oderSchrifften verlosten und zu-getragen,iu argem einigerweise mehr gedacht,und deßwegen alle ungute Verwyß, reitzigeSchwitz, und Schmächwort, Schänden undLästeren, sonderlich in Religions-Sachen (.alsworauß bißher viel Unrechts, Haß und Ver-bitterung entstanden, und da es nicht abge-schafft, noch fürters entstehen möchte,) allenund jeden hohen und uidrigeu Stands-Ver-söhnen,auff ein und der anderenSeiten, ernft-und strengtalich verbotten seyn, und die Ver-brecher , ohne Ansehung der Versöhnen, luthLandfriedens, nach gstaltsame des begangenenFehlers, ohnnachläßlich gestrafft werden.
2. Mögend beyde Theil ihre Kriegs,Köstengegen einanderen forderen, und derentwegenvermittelst der ernamfeten freundl. unpar-theyischen Sätzen, gür.oder rechtlicher Hand-lung pflegen; wurde sich auch jemand, der sevll. Theil. N getst-