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Gründliche Einleitung zu der Eydgnossischen Bunds- und Staats-Historie : Vorstellend Den alten und neuen Zustand des Volks und des Lands, sonderlich aber den Ursprung, Fortgang, Wachsthum des grossen Bunds der Eydgnossen, Jhre Kriege, Friedens-Schlüsse, Bündnisse, Bürgerrechte, Verträge, &c. ... : Samt einem Entwurf der Regiments-Beschaffenheit in den Hochlöblichen Eydgnossischen Orten. Alles aus ... zusammen getragen, in zween Theile abgesondert, mit kommlichen Marginalien und Registern versehen : Erster [und Zweyter] Theil / Von Joh. Rudolf von Waldkirch, J.U.D. & P.P.
Entstehung
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-9§ Eydgnosiische !

Mißhell under den regierendenOrtben vorfak- ir!len, und der einte Theil vermeynen thäte, daß !solche vermög angeregten Vertrags cle Lnn. xtisz 2. durch gleiche Satz zu entscheiden wären,der andere Theil aber dessen nicht gestehen wol- ^te, so solle man deßwegen nichts unguts wieder Zeinander vornehmen,sondern den Zwvffel, oder >die Frag, ob es zu dem Rechten gehöre, oder ^nit, durch unpartheyische gleiche Sätz vorderstentscheiden lassen, und da die Sachen zu dem --Rechten erkant wurden, es alsdann ohne Mit- -tel daby verbleiben,und solche nach Anleitung >der Bnndten und Landsfriedens authentischer >Verträgen und Abscheiden, auch nach Rechtund Billichkeit entscheiden werden. Mittelstaber und biß zu Ußtrag Rechtens, alle Execu-tionen und Tbätlichkeite ein und anderer seits, ^umb die ins Recht gesetzte Sachen eingestellt is,werden, gestalte dann dißmahlen zuErledigung ^-er vorschwebenden Streitigkeiten vonSeiten >der Lobl. Stätten Zürich und Bern , Herren ^Joh.Rudolff Wettstcin, Bürgermeister Lobl.Statt Basel , und Hr. Johann Jacob ZieglerBürgermeister Lobl. StattSchaffhausen,und ^weilen er Herr Ziegler sich hohen Alters und -anderen Ursachen halben entschuldiget, an sein --statt Hr. Johann RechstcinerLandaman des - ,Usseren RodenszuAppenzell. VonSeitenaber Lobt. V.Orthen,Hr.Simon Pctermann ^Meyer,oder Hr.FrantzPeterauw Herr zu Bi- ^lentz, beyde des Rahts Lobl. Statt Freyburg, ^ welchen beyden ein Lobl. Magistrat allda »emtwederen zu erwöhlen gebelten werde»» solle, z»

und