Bunds - und Staats - Historie. 20r
«K ten und Schafften, besonders der zusam-liv men habenden Bündten, Landssriedens, au-E thentischer Verträgen,und allerseits angenom-r menen Abscheiden, Erwägung beyder Thei-^ len eingelegten Fundamenten, Gründen undE Ursachen, auch eingeholtem gutcnRaht, bey8 ^ unseren geschwornenEvden und gulemGewis-: sen, zu recht erkannt und gesprochen haben,
! wie unterschiedlich hernach folgt,k. So viel anfänglich die reciprocirliche voll->1 - kommen und ohneingeftdranckle Freyheit derReligion, als den ersten, in der Lobt. Evangel.
- Vor-Orthen articulirtem Klaglibell begriffe-' - nen Puncten anlangt,daß dieselbige imLands-frieden, Vcrträg und Abscheiden wohl fundirtund gegründet seye derowegen es darby billichM fynenBestand und in denen gemeinen gedach-tem Landsfrieden underworffenen Herrschaff-ten,kein Religion über die andere eintgenVor-^ theil haben, und einem jedwederen von der ein-
-- ten zu deranderenReligion zu tretten,frey ohn-
: verholten und allerdings ohnnachtbeilig seyn,-- hiemit auch den Evangelischen der Feyrtaqen,
kL Kindertauffe, ( welcher gefährlich nicht uffzu-riehen,) Begräbnuß ungetauffter Kinderen,§. Uffsteckung der Creutzer und dergleichen Sa-r>,c chen, kein Gewalt» Zwang noch Eintrag ge-ch than, weniger einigeStraff angelegt, und alsokein Religion an der anderen Ceremonien undtzr Gebräuch gebunden, jedwederer RcliqionAn-D gehörigen, die gleich uffden Landsfrieden be-D stimbte Stunden, nämlichen, daß diejenigen,B so am ersten pflegen in die Kirchen zu gehn,N N s Som-