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Gründliche Einleitung zu der Eydgnossischen Bunds- und Staats-Historie : Vorstellend Den alten und neuen Zustand des Volks und des Lands, sonderlich aber den Ursprung, Fortgang, Wachsthum des grossen Bunds der Eydgnossen, Jhre Kriege, Friedens-Schlüsse, Bündnisse, Bürgerrechte, Verträge, &c. ... : Samt einem Entwurf der Regiments-Beschaffenheit in den Hochlöblichen Eydgnossischen Orten. Alles aus ... zusammen getragen, in zween Theile abgesondert, mit kommlichen Marginalien und Registern versehen : Erster [und Zweyter] Theil / Von Joh. Rudolf von Waldkirch, J.U.D. & P.P.
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Bunds - und Staats - Historie. 22 >

^ Eydgnößischen Handle«, die alte Brüch und« Harkommen / auch was es mehr dergleichen^ betreffen mag, sonder gebührt den Regieren-den Orthen darüber zu erkennen,i , > 4. Befinden fich under den Zürichischen

Klags-Puncten etliche, als fürnemlich die be-^ gehrte Betitlung undGebrauch desWorts E-

- vangelisch, Protocollist, Enderung der Tag-satzungen an andere Orth, und absonderliche

- Punct,über welche nicht allein die Lobl. Jnte-reßirten, sonder alle Orth ins gesambt zu di-sponiren und zu delibiren, darumb wir selbige

b dahin wollen remtttirt und geschlagen haben.

Im übrigen allem soll ein jedes Orth inkrafft des Friedensschlusses bey seiner herge-k- brachten rechtmäßigenPoffeß, Regalien,Recht

ck und Gerechtigkeiten, Hochheiten, auch wohliF dargebrachter Reputation und Ansehen per-bleiben, alles Mißtrauen auffgehebt, die alteA Eydgnößische Treuw,Liebe und Freundschafftl 7 wiederumb gepflantzet,nicht weniger,alles was

in Zeit währender gantzen Handlung, von uns7 " den Sätzen und Schied-Richleren, auch zwi-

L schen den Ehren - Partheyen selbst möchte ge-,-i - redt, tractirt oder geschrieben worden seyn,we-der uns Sätzen noch den hohen Oberkeiten,B und Partheyen jetz oder ins künfftig keinesM Wegs präjudicirlich oder verwyßlich seyn, we-dk!^ niger an Ehren,guten Lümbden und Nahmen,

e kik einigen Schaden und Nachtheil gebären, inM Erwägung,daß anders nichts gesucht worden,

)K als Ruh, Fried und vertrauliche Einigkeit inn unserem Vatterland zu erhalten, und vermit-tzß telst