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Gründliche Einleitung zu der Eydgnossischen Bunds- und Staats-Historie : Vorstellend Den alten und neuen Zustand des Volks und des Lands, sonderlich aber den Ursprung, Fortgang, Wachsthum des grossen Bunds der Eydgnossen, Jhre Kriege, Friedens-Schlüsse, Bündnisse, Bürgerrechte, Verträge, &c. ... : Samt einem Entwurf der Regiments-Beschaffenheit in den Hochlöblichen Eydgnossischen Orten. Alles aus ... zusammen getragen, in zween Theile abgesondert, mit kommlichen Marginalien und Registern versehen : Erster [und Zweyter] Theil / Von Joh. Rudolf von Waldkirch, J.U.D. & P.P.
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2zo Eydgnoßische

ren Evdgnossen, und änderst nit, und densel« iden Knechten sollend Wir König Ludwig oder ^unser gedachter Sohn und Nachkomer, mann- 'hasst, dapffere und redliche Ehren und fron,- -me Haublcuth geben auß allen Orthen, und ! kihren ewtgenBundgnossen undZugewandlen,nach unserem Willen,und in unserem eigenen ^Kosten: So dann dicKnccht von uns den Her-ren Evdgnossen, und uns den Zugewandtenbegehrt und anqeforderet werden, und dieHaubtleuth und sie zur Rettung und Dienst ^hochgemelter Königl. Majcst. Landen, wie !obstaht, hinziehen wollend, mögen noch sol- i >len wir die Evdgnossen in keinen Wegen hin- ^deren, sonder ohne Verzug und Wlderredhinreysen und gähn lassen, gleich in zehen Ta- ^gen nachdem sie erforderet werde,,/ ohne wette- ^ren Befehl und Erklärung. in

4- DieselbcnHanbl. undKrieasleuth sollen ;auch in unser KonigSLudwigs, und unsers be- rmelten nachkommenden S ohns, Dienst und ^Besoldung, bleiben und beharren, so lang der iKneg währet/ und uns König gefallen wird/ s»von imSEydgnossen nicht heimgemahnet noch Äberuffr werden, biß der Krieg gantzlich geendi- «get ist. Wir König Ludwig aber sollen sie/wie tzauch besagter unserNachkommener in unserem AKosten besolden, nach gewöhnlichem Brauch. LWo aber wir Evdgnossen, zu derselben Zeit,in ichunseren Landen, Erdreich und Herrschafftenmit Krieg überfallen und beschwürt werdenoder wurden, solcher Massen, daß wir alle «>Gsahrd und Betrug hindan gesetzt/ nit möch- Äi

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