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Gründliche Einleitung zu der Eydgnossischen Bunds- und Staats-Historie : Vorstellend Den alten und neuen Zustand des Volks und des Lands, sonderlich aber den Ursprung, Fortgang, Wachsthum des grossen Bunds der Eydgnossen, Jhre Kriege, Friedens-Schlüsse, Bündnisse, Bürgerrechte, Verträge, &c. ... : Samt einem Entwurf der Regiments-Beschaffenheit in den Hochlöblichen Eydgnossischen Orten. Alles aus ... zusammen getragen, in zween Theile abgesondert, mit kommlichen Marginalien und Registern versehen : Erster [und Zweyter] Theil / Von Joh. Rudolf von Waldkirch, J.U.D. & P.P.
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Bunds - und Staars - Historie. 25z

^ des Orth auch z. Wohlgerüste Reuther herge-den solle; zumahlen daß diejenigen Stätt und^ Orth, so mit Reutherey versehen, dieselbigenmich in Bereitschafft richten und haben sollen,^ sich deren im Nohtfahl auch tröstlich zu bedie-^ nen.

Beyden Lobl. Orthen Zürich und LueemE wird überlassen, jedem Orth, einen verständi-gen Krieg§-8ecrecsrium, allss gemeine Kostenzu bestellen.

- Die Justitz belangend, solle dieselbige ver-waltet werden, von den Officierern aus allenCompagnien, denen der jüngste Haubtmann>- beywohnen solle, und einem jeden die Appella-tion an den Kriegs - Naht vorbehalten seyn,Ä auch sonderhalb von dieser Justitz excipirt undcrmeltem Kriegs-Naht lediglich überlassen,allel!" diejenigen, so (I'rimen iXlX Mjeümi? began-" gen, oder dessen verdächtig sind.

Wann eint oder anderOrth über angewend-teMittel, in Gefahr eines feindlichen An-oder: '- Uberfahls wachsen möchte, solle dasselbige be-

fügt seyn, Das nachsteOrth umb seine tröstliche' 5 - Hülss, es seye den ersten, anderen oder dreyfa-L chenZug miteinanderen zu machen,und dassel-?!!^ bige auch die in nächstgelegenemOrth und also-fortan. Das Gemahnte solle hieranff, seine in?! Bereitschafft stehende Völcker, alsobald anLas bestimbte Orth in der Mahnung, so jedem! Orth frey geftellet wird zu ernamsen, anmar-schieren lassen, und solle alsobalden, in nächstMB angräntzenden Orthen, der Land-Sturm an-^«1» gefangen, durch das gantze Land continuirt,

und