«78
Exdgnoßische
Händelmit Cost
Gerichts-Angehörigc, auf dem See fiscketen,führe,, einigeCostnitzer-Bürgcr n,it gewehrterU V«, Hand auf sie aus, schössen auf sie, und führ-schast auf ten fünf darvon gefangen in die Stadt. Alsdem See. mm die im Tburgöw regierende Lobl. Ortehiervon Nachriwt erhalten , waren sie wegendieses von der Stadt Costnitz unbefügt prä-tendirenden l)ominii auf den, Boden-Seesehr empfindlich, liessen demnach in ihrcnAr-chtven nachschlagen. was für Oocnmentadie-ser Sache halben vorhanden sevn möchten; dasich dann heiter erfunden, daß jeweils,, dieFre-fel t,nd Verbrechen die sich an der Tburgöwi-sche Seite des Boden-Sees begeben undzugetragen, von dem Landvogt nn Tburgöwabgestraft worden. Man ermangelte derobal-hen nicht, Lob!. Stadt Costnitz zuzuschreiben,und wegen dicses'Attcntats sich zu beschwüren;es vermeynte aber dieseRecdt zu haben. Hier-auf kamen die 7. imThurgöw regiere,,deLvbl.Orte tmiApril Au. 1681. zu Zug zusammen,und schrieben von dar ausLobl.Stadt Costnitznochmals ernstlich zu, mit Begehren, sie soll-te ihre um diese prätendirte Jurisdiktion ha-bende Oocumentu innerhalb!4.Tagen unbe-schwärt vorweisen, damit man nicht gemüßi-get werde, auch zurGewalt zu schreiten. Nach-dem aber hierauf der Herr Baron von Land-see, Ober-Oestcrreichischer geheimer Rath,sichd^ser Sache bemühet,wurde auf der JnsulaufRei- Reiche,,a„ eine Conferenz angestellt, da dannchena» obge-achte Lobl. Orte mündlich vorgestellet,deßweM. auf was Weife die Ober-Herrlichkeit imTbur-
göw
ir