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Gründliche Einleitung zu der Eydgnossischen Bunds- und Staats-Historie : Vorstellend Den alten und neuen Zustand des Volks und des Lands, sonderlich aber den Ursprung, Fortgang, Wachsthum des grossen Bunds der Eydgnossen, Jhre Kriege, Friedens-Schlüsse, Bündnisse, Bürgerrechte, Verträge, &c. ... : Samt einem Entwurf der Regiments-Beschaffenheit in den Hochlöblichen Eydgnossischen Orten. Alles aus ... zusammen getragen, in zween Theile abgesondert, mit kommlichen Marginalien und Registern versehen : Erster [und Zweyter] Theil / Von Joh. Rudolf von Waldkirch, J.U.D. & P.P.
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dessenGaran-tie dieSchwel«tzer vonsich leh-nen.

VestungS-Dau zuHünimMerweitert.

282 Exdgnoßische ki

meine Taqsatzung aller XIII. und zugewand- ^ üten Orte angesetzet. Man fand aber/ daßLobl. Eydgnoßschaft urid ihrem Interesse des- «ser angemessen sey, sich ohne Noht in fremdeHändel nicht zu mischen / bey der Neutralität rferner zu verharren, rind also sich gegen Ihro ^Kayserl. Majest. höstichst zu entschuldigen. klSo gab auch der Hüninaische Vestungs- ^Bau den Evdgnossen immer Anlaß zu Sor-gen und Beschwarden; allermassen dicFran- ^zosen in dem Winter An. i684- anfie-gen, cmitten im Rhein,anfdem sozgenanntcFraircn- ^wörth, aufder Stadt Basci Grund und Bo-den, ein Hornwerck auszuführen, und ein ebendergleichen grösseres jenseit Rheins, aufdem imMarggräfl.DnrchlachischenBodcn. So wol Ädie Stadt Basel,als auch auf erhaltene Nach- kricht die übrigen Lobl. Orte, protestirteu ^lhierwider. Worauf zwar die Arbeit auf deinBaslerischcn Grund ist eingestellet und anbey " iversprochen worden, das Ausgebaute wicdc- .Zrum zu schleifen. Als aber die Arbeit aufdemDurchlachischen Boderi z»int Stand gebracht Hworden,fiengen sie aufdemBasel-Boden auchWieder an zu bauen. Der Magistrat zuBasel -schickte deßwegen Deputiere nach Hüningen , ^

und ließ dem Gouverneur vorstellen, daß so- ^thanes Fortisiciren der mitFranckreich ausgc- r.-richteten Bündniß zuwider sey, und ihn hier- smit ersuchen, mit svlcherArbeit so lange innc- Uzu halten, bis die Lobl. Orte der Eydgnoß- ^fchaft die Sache an den König gelange,» las-fett, wie sie dann bereits deßwegen jemand s,