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liglon angienq. Und eben deßwegen habenauch die Vorfahren Sr. K. H.den saintlichenProtestirendcn Cantons schriftliche Versiche-rungen gegeben, daß die auf ihre Fürbitte er-theilten Pateute aufs genauste und getreulichste sollten exeguirt werden.
Well aber diesem allem zum NacbthcilSe.Kön. Höh ein Edict ertheilt, so die ÜbungderRcligion in allcnThälern beyLebensstrafeverbeut, die Schleifung der Kirchen, Verban-nung derGeistlichen und Schuldicner bcfihlt,die Allferziehling und Taufe der Kinder beyder Cathol. Religion gebeut, und auf solcheWeise diese Thallcute ihrer Gcwissens-Frcy,heit beraubt; als haben unsere Herren, so mitden Kirchen der Thäler durch einen gleichenGlauben und Religion verknüpfet, sich bcr-bundeu gesehen, ihre Fürbitte für diese Thal-leute fortzusetzen. Und dieses ist, was wir inihrem Namen verrichten, in Hoffnung, Se.K. H. werden in Betrachtung unscrerHerrenund aus Mitleiden gegen seine Unterthanengerührt werden.
Antwort Dieses Memorial wurde dem Marggra-ves Hofs fen St. Thomas überliefert. Nach etlichendarauf. Tagen aber erhielten sie zur Antwort: DaßSe. K. Hoh.ein ungemetnes Mißfallen tru-gen,darum,daß sie ihnen das,was sie in ihremund der gesamtenSchweitzerischenReformir-ten Cantonen Namen bäten, jckt nicht be-willigen könten; sie hätten viel kräftigere llrsa-eben ihr ergangenesEdict zu behaubtcmals die-jenigen wären, welche Sr. Höh. die Wider-rufung
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