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Gründliche Einleitung zu der Eydgnossischen Bunds- und Staats-Historie : Vorstellend Den alten und neuen Zustand des Volks und des Lands, sonderlich aber den Ursprung, Fortgang, Wachsthum des grossen Bunds der Eydgnossen, Jhre Kriege, Friedens-Schlüsse, Bündnisse, Bürgerrechte, Verträge, &c. ... : Samt einem Entwurf der Regiments-Beschaffenheit in den Hochlöblichen Eydgnossischen Orten. Alles aus ... zusammen getragen, in zween Theile abgesondert, mit kommlichen Marginalien und Registern versehen : Erster [und Zweyter] Theil / Von Joh. Rudolf von Waldkirch, J.U.D. & P.P.
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Z24 E^dgnoßische

wann bey Annäherung einer feindlichen Gc-walt selbige in Gefahr kommen sollte, die 8.anfgerichteteCompagnien alsobald hineinwer-sen, deren Pflicht dann seyn solle, die besagte ^Stadt, gegen alle Gewalt, getreulich zu be- .schützen. Im Fall aber einer würcklichenBela- ,gerung solle», die Lobl. Orte Zürich , Appen- .zell, FürstundStadtSt. Gatten,als die nach- ^sten,dessen berichtet werden,und aufdiesenBe- ^richt hin ihren dreyfachen Ausschuß sogleichgegen Constanz lassen anmarschiren, mithinauch die weiten. Orte, ein gleiches zu thun, ^aufmahncn.

Wegen Rheinfeldcn und Laufcnburg ward -entschlossen, daß von nun an jedes der Lobl.und zugewandten Orte Mann, unter ei- -

nem Leutenant und Wachtmeister, gegen 7.Äugst odcrBasel verlegen,zugleichLucer» und sBasel jedes einen Officirer, Bern und Urv a-der einen Gesandten dahin schicken, welche ^sämtlich auf die Erhaltung der Waldstädte Nvigiliren, und bey andringender feindlicher ^Macht das vorhandene Volck in die Städtewerfen,zugleich an die Lobl. Orte Bern , Ba- "sel und Solothurn die Gefahr berichten, diese ^aber sogleich ihren dreyfachen Auszug mar-schiern lassen, und der angegriffenen Stadt 'zuspringen sollen, Basel aber sonderlich solle -die übrigen Orte auch herab mahnen. ?

Würde aber eine fremde Armee gar den 'Eydgnoßische,,Boden betreten; so solle die bey :Angst ligende Mannschaft vernunftmaßig er-achten und urtheilen, ob sie starck genug sey, 4

den