46 Anhang.
Stab am Malest;-Gerichte führet. Diese EReichs-Vogtey hat Kayser Carolus IV. schonAn. i Z67. der Stadt übergeben. r
Es wird auch ein Unter - Bürgermeister ' 'erwählt , dessen Amt ist, auf die Stadt-Macht,item auf Witwen und Waisen ein Aufsehenzu haben re.
Der Grosse Raht hat 66. Mann, nemlichvon jeder Zunft XI. Dieser wird reZularuer5 mal irn Jahr versammelt, und gehören die ^Appellationen für denselben, wie auch neuerBürger Annehmung. h
Ferners sind in der Stadt: m
Das Chorgericht, über Ehesachen , Hurerey ^und Ehebruch, wie an andern Evangelischen "Orten.
Das Stadt-Gericht, allwo um allerhand ECivil-Ansprachen von Schulden, Kauf, Tausch,Zinsen, Gülten re. herrührend Recht gehalten ^wird. Den Stab führet der Stadt-Ämman. ^Die Appellation geht für den Kleinen Raht. ^
Das Fünfer-Gericht, welches über Fre- Lvel und Bussen, vorgeliehen baar Geld, Lied- ^lohn und andere Schulden, die kein Ziel undTag haben, spricht und richtet. Hiervon ist Vkeine Appellation. ".
Diese Stadt trat in einen ewigen Schirm- ^Bund An. 1454. mit den 6. Lobl. Orten *Zürich , Lern, Lucern, Schweig, Zug Cund Glarus . ^>>