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Gründliche Einleitung zu der Eydgnossischen Bunds- und Staats-Historie : Vorstellend Den alten und neuen Zustand des Volks und des Lands, sonderlich aber den Ursprung, Fortgang, Wachsthum des grossen Bunds der Eydgnossen, Jhre Kriege, Friedens-Schlüsse, Bündnisse, Bürgerrechte, Verträge, &c. ... : Samt einem Entwurf der Regiments-Beschaffenheit in den Hochlöblichen Eydgnossischen Orten. Alles aus ... zusammen getragen, in zween Theile abgesondert, mit kommlichen Marginalien und Registern versehen : Erster [und Zweyter] Theil / Von Joh. Rudolf von Waldkirch, J.U.D. & P.P.
Entstehung
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Anhang. 47

Sie hat einen kleiner» Distrikt um ihre Stadtund sonst über nichts zu herrschen.

Samstag nach der Auffahrt wird hier eingrosser Jahrmarckt gehalten.

Von der Stadt Müllhausen .

Das Regiment dieser Stadt ist gleich demzu St. Gallen . Der höchste Gewalt stehetbey beyden Nähten, deren Haubt ein regieren-der Bürgermeister ist.

Der Rleine Naht besteht aus XVIII.Mann, mit Ehrbegriff der Bürgermeister,nemlich i2. Rahtsherren und s. Zunftmei-stern. Beyneben sind noch 6. Alte Zunftmei-ster, welche wann sie auch berufen werden,so machen die XXI V. den Grossen Naht. Aberin schwären Fällen werden noch s. Mann vonjeder der 6. Zünften berufen, also daß die gan-ze Versammlung alsdann I.IV. Mann starckwird. Neben diesem ist das Ehegericht, mit> Gewalt wie an andern Evangelischen Orten.

! Item das Stadt-Gericht, daran der Un-ter-Schultheiß den Stab führet. Von die-sem appellirt man für Naht.

Es hat die Stadt kein Land, als die Dör-fer Iltzach und Mottenheim, die sie Annoi4Zs. von Graf Ulrich von Würtemberg er-kauft hat.

Sie kam An. rsis. mit sämtlichen Ortenin einen Schirm-Bund. Aber An. 1587. ver-scherzte sie der katholischen Orte Gunst und

Schirm,