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Gründliche Einleitung zu der Eydgnossischen Bunds- und Staats-Historie : Vorstellend Den alten und neuen Zustand des Volks und des Lands, sonderlich aber den Ursprung, Fortgang, Wachsthum des grossen Bunds der Eydgnossen, Jhre Kriege, Friedens-Schlüsse, Bündnisse, Bürgerrechte, Verträge, &c. ... : Samt einem Entwurf der Regiments-Beschaffenheit in den Hochlöblichen Eydgnossischen Orten. Alles aus ... zusammen getragen, in zween Theile abgesondert, mit kommlichen Marginalien und Registern versehen : Erster [und Zweyter] Theil / Von Joh. Rudolf von Waldkirch, J.U.D. & P.P.
Entstehung
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7» Anhang.

1. Pfenning. Deren 4. thun einen Kren- §

zer. l 5. machen einen Zürich -Batzen, und 242. ki,einen Gulden. lmi

2. Heller. Deren r. machen einen Pfen-

ning. MI

z. 2lngfter oder Antlitzer. Gelten wie diePfenning. ch

4. Schilling. Deren 1. thut 6. Pfen. oder chi.z Kreuzer, und 72. machen einen Thaler, Moder 92. Lutzer. K

s. Batzen. Deren einer is.Pfen. und 16. ,

machen einen Gulden oder so. Kreuzer, oder50. Lutzer, oder 2z. Basel-Schilling. 5

dlll. Es werden so wohl ganze als halbe , ?auch 2. Batzner und 4. Batzner gemünzet. ^Z2. Zürich-Schilling machen ein Basel -pftlnd, oder 40. Lutzer. ,,

18. Zürich -Schilling machen ein Zürich - ,-chitem ein Bern -Pfund? oder 21. Lutzer 2.Kreuzer. Ein Marck-Silbcr in den Bussen zu ' ^Zürich ist s. Pfund, oder 2. fl. '

Zu Basel . Rappen. Deren 6. thun einen vSchilling, oder Plappert, und io. einen Ba-tzen, und 270. einen Thaler. ^

Schilling, Llles, oder Plappert. Thut ei- ^ner 6. Rappen oder 2. Lutzer. 22. machen ein >Pfund, 2s. einen Gulden, und4s. einen Thlr. ^Die ütles üuvlices, oder Doppel- jly'jnSchilling gelten ihrer Proportion nach, ncm- .7lich l 2. Rappen, oder 4. Lutzer. z

Basel-Dicken. Deren giltet einer 6 . Batzen, §oder lo. Plappert, oder 22. Lutzer, oder 17.Zürich -Schilling. »..1

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