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Gründliche Einleitung zu der Eydgnossischen Bunds- und Staats-Historie : Vorstellend Den alten und neuen Zustand des Volks und des Lands, sonderlich aber den Ursprung, Fortgang, Wachsthum des grossen Bunds der Eydgnossen, Jhre Kriege, Friedens-Schlüsse, Bündnisse, Bürgerrechte, Verträge, &c. ... : Samt einem Entwurf der Regiments-Beschaffenheit in den Hochlöblichen Eydgnossischen Orten. Alles aus ... zusammen getragen, in zween Theile abgesondert, mit kommlichen Marginalien und Registern versehen : Erster [und Zweyter] Theil / Von Joh. Rudolf von Waldkirch, J.U.D. & P.P.
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Anhang. 71

Die grobenSorten sind ganze, z. und r. Tha-ler. An Gold-Sorten münzet man Golo-Gul-den und Dueaten. Ein Marck - Silber in denBussen zu Basel ist vor dem Gericht io. Pf.vorRahtaberio.fi.

Zu Schafhausen werden neben den grobengüldenen und silbern Sorten gemünzet.

Pfenning , thut einer 2. Häller, undis.machen einen Batzen, und z 32. einen Thaler.

Batzen. Deren einer thut io. Rappen, und27. einen Thaler, oder 72. Zürich -und90. Lu-tzer-oder auch 4s. Basel -Schilling.

Bermfch. Deren einer thut i r.Pfenn. oderz. Kr.

Oertlein. Deren 8. machen einen Thaler:Eines thut i z. und einen halben Rreuzer.

l2. Gchafhauser-Batzen machen ein Ba­ sel -Pfund, oder 20. Schilling, oder 40.Lutzer, oder Z2. Zürich-Schilling/

6. z. Dieser Batzen machen ein Bern-pfund , oder 21. Lutzer und 2. Kr.

Zu Sr. Gallen. Neben den groben Sorten.Batzen. Im Valor wie die Schafhauser.

^ In folgenden Orten gehet die Münz - Valuta- nach dem alten Burgundischen Fuß.

! Zu Bern werden neben den groben Sor-:: teu in Gold und Silber geschlagenr Halbe Rreuzerlein oder viererlei«. Deren

z 8. machen einen Batzen, oder z. Lutzer, oder9. Rappen. 240. machen einen Thaler,r Rreuzer. Deren so. machen einen Ber-ner Gulden, oder 4s. Lutzer.

N (e) z Halbe