348
Obern wir zugetlian und verbunden seyend, dass aus Gottes sonderbarer Gnadeberührte leidige Seuche nunmehr nachgelassen und wir dato keinen an solchernoch andern verdächtigen Krankheiten liegenden Patienten haben. Dessenzu wahrer Urkundt“ etc.
Bai thasar Lang, Wundarztes u. des Ratts.Samuel Braun „ „ „
llantz Conrad Moyses WundarztesDaniel Gutt „
Hans Michael Rispach.
Johannes Schwartz Schnitt- u. Wund-arztes Johann SingeisenChristof Hinderecker, Schnitt- u. Wund-arztes Franz Rumpf.
Daniel Burgi
Johannes Frey.
Bartholome KindveylerEmanuel Zellarius.
Hantz Heinrich Deucher
Jacob Schellin
Hantz Georg Schwegler.
Samuel Braun (der jünger), Schnitt-,Wund- und Pes ta rz tes im Spittalund Lazareth-Hauss.
Man hatte min erwarten dürfen, dass nach diesem Gutachtender Aerzte von Basel , nach dem Zeugniss eines Bauhin, Felix Plater , Nachkommen des berühmten Plater gleichen Namens, derBischof seinen Widerstand aufgeben und die erbetene Erlaubnissgewahren sollte. Dem war aber nicht so: Bischof Johann Conraderliess verschärfte Befehle an seine Vögle zu Delsberg , Zwingen,Pfeffingen und Birseck, die Sperrmaassregeln slricte und scharfdurchzuführen, da er glaubwürdig berichtet worden, dass der fran-zösische Indentant des Sundgaus, Colhert in Altkirch (Eisass), weildie Pest wieder in Basel zu grassiren anlänge, die mit Buthenstreichen liess, welche mit, Basel verkehren und befiehlt seinenVögten, überall den Befehl zu publiciren, dass die Unterlhanenbei Verlust von Ilah und Gut, und unter Androhung von körper-lichen Strafen, mit Basel keine Communikation halten sollen. EineAusnahme macht er nur bei einem Theil seiner Unterthanen derVoglei Birseck, auf deren unterlhäniges, von ihrem Oberamtmannunterstütztes Gesuch hin, den Verkauf ihrer Säue ztt gestatten, dasie sonst in Elend und Notli gerathen würden, er die erbeteneErlaubniss crtheilt, immerhin unter Verbot des Betretens der Stadtund der inficirten Dörfer.
Am 2. Januar 1669 wendet sich Basel von Neuem an denBischof; der Rath der Stadl giebt zu, dass nach dem Gutachtender Aerzte die Seuche noch wieder hie und da den Einen oderAndern ergriffen habe, allein in geringer Zahl. Seit 30 Tagensei nun in Gross- und Kleinbasel keine einzige Person an derPest weder erkrankt noch gestorben und bitten daher wiederumum Aufhebung der Sperre. Dem Schreiben sind zwei gedruckteBeilagen zugefügt 1) ein ärztliches Gutachten mit der Unterschrift