Jahrhunderts ein Herzogtum in Schwaben , und das Eisass istdiesem zugeteilt. Aber es nimmt auch jetzt wieder eine Sonder-stellung gegenüber dem rechtsrheinischen Alamannien und demHerzogtum ein. Die schwäbischen Herzoge — Otto, Konrad, Her-mann — nennen sich Herzoge von Alamannien und Eisass; abersie sind im wesentlichen nur schwäbische Herzoge. Sie haben imEisass nie Fuss gefasst, keine Wirkung ausgeübt, nichts für dasEisass getan.
Dagegen haben wir es mit elsässischen Grafen zu tun.
Um die Mitte des neunten Jahrhunderts scheint die vordemeinheitliche Grafschaft Eisass in zwei Comitate zerlegt wordenzu sein: Nordgau und Sundgau.
Sonst pflegen in den Gaunamen alte germanische Volks-namen oder der Name der römischen civitas wieder aufgenom-men zu werden. Hier dagegen, wo eine solche frühere Zusam-mengehörigkeit nicht mehr bewusst war, sah man sich zu derrein geographischen Bezeichnung, nach den Himmelsrichtungen,geführt.
Zum ersten Male redet der Meersener Vertrag im Jahre 870von diesen beiden Gauen: in Elisatio comitatus duo. Der NameSundgau wird zum ersten Male genannt im Jahre 898, etwasspäter der Name Nordgau .
Die Grenze dieser Gaue aber ist der Landgraben. DieseGrenze scheidet auch die kirchlichen Gebiete; sie trennt heutedie Bezirke Ober-Elsass und Unter-Elsass, wie sie die franzö sischen Departemente trennte. Sie durchquert das Land vomVogesenfirst südlich der Hohenkönigsburg sich ziehend, dannöstlich der 111 nach Süden sich wendend bis in die Gegend vonHorburg und von hier zum Rheine gehend, dessen Ufer sie un-terhalb von Breisach erreicht.
Als Grafen im Eisass werden genannt ein Gerold im Jahre829. Dann ein Erchanger in den Jahren 823—843; er war derVater der Richardis , die als Gemahlin des Kaisers Karls des Dickenund Stifterin des Klosters Andlau bekannt ist. Aber wir findennicht nur einzelne Grafen, sondern, offenbar unter der Wirkungeiner schon früh geltenden Erblichkeit des Grafenamtes, auchGrafengeschlechter; diese werden später Familiennamen tragen,zur Zeit vernehmen wir nur die Personennamen ihrer einzelnen An-