Und ebenso die Grafen. Der Walo Ferretensis 1160, Wetzelde Tirmenacho ministerialis noster 1188, Lutfridus miles deFerreto 1213 gehören zu diesem pfirtischen Dienstadel. In einemandern Hause der miles Syfridus de ministerialibus comitisAlberti de Tagesburch 1187 usw.
Eigenartiger sind die Ministerialen der Klöster. Das starkeMurbach kann schon im Jahre 1135 eine lange Reihe von solchenaufführen: ganze Stämme und Sippen von Bergholz, von Ostein ,von Gebweiler, von Bühl usw. Später einen Berthold von Angreth.Auch bei Andlau werden Ministerialen genannt. Der miles Theo-dericus und seine Schwester Petersa im Jahre 1163 gehören zumKloster Neuweiler; sie sind dort Glieder der nobilior familia, diesich durch ritterliche Haltung von dem gewöhnlichen Gesindeunterscheidet; ähnlich kann bei Murbach der Kreis der kriege-rischen Mannen von dem der Verwaltungsbeamten getrenntwerden.
Diese Ministerialen haben ihre Bedeutung als stets bereiteSchutzwehr des Klosters in jenen wilden gefährlichen Zeiten.Namentlich aber gegenüber dem Vogte des Klosters selbst. DieKonflikte von Abt und Vogt sind ja allgemein. Auch im Eisassvernehmen wir davon, in Weissenburg , in Neuweiler, in Selz, inHonau usw. Es sind die immer wiederkehrenden Klagen überviolencia, exactio, iniquae dominationis potentia der Kloster-vögte. Sie sind nicht protectores, was sie sein sollten, sondernexactores; sie bemächtigen sich des Klostergutes und begründendamit eine eigene Territorialmacht; sie verwickeln das Klosterin ihre eigenen Händel. Solcher Gewalt versuchen sich die Klösterzu erwehren durch das Gegengewaltmittel ritterlicher Dienst-mannschaft. Aber es ist eine Waffe, die sich gegen das Klosterselbst wenden kann. Zu den Klagen über Vögte treten baldbittere Klagen über die Ministerialen. Gerade sie werden oft dieärgsten Bedränger, die schlimmsten Schädiger.
Wir verstehen daher, dass gewisse Orden überhaupt und vonAnbeginn keine ritterliche Ministerialität hatten. Die Zister zienser , die Prämonstratenser , später die Mendicanten nahmendas Institut nicht an. Ebenso nicht die Cluniacenserpriorate unddie unter der Hirsauer Regel stehenden Abteien. Es entsprachdies der allgemeinen Tendenz Hirsaus, die auch jede Herrschaft