fremd gewordene Friedrich II. nannte das Eisass das geliebtesteseiner Erbländer.
Das damalige Eisass ist mit Recht eine hohenstaufischeProvinz genannt worden.
Die Staufer sind die Herren des Landes, der Eine als König,der Andre als Herzog. Neben ihrem Familiengut liegen der vonihnen verwaltete Reichsbesitz und ihre Lehen. Ihr Wesen allein istbestimmend. Die Dynastien, die an Landsässigkeit, an Eingeboren-sein den Staufern jedenfalls weit voraus sind, spielen in dieserfrühem Zeit der staufischen Herrschaft gar keine Rolle. Vordembei Klostergründungen, in den politischen Kämpfen, bei Verhand-lungen, Fehden usw. oft genannt, werden sie jetzt kaum mehrerwähnt. Die Hohenstaufen absorbieren tatsächlich alles öffent-liche Wesen, lassen Niemanden aufkommen. So treten die mäch-tigen Habsburger während des ganzen zwölften Jahrhunderts inAlsaticis nie bemerkenswert hervor; so auch nie die Pfirter; soauch nie die grossen Häuser des Nordens; einzig der DagsburgerGraf Hugo macht einmal von sich reden, da er, während Fried-rich in Italien weilt, in einer Fehde das Schloss Horburg zerstört;der heimkehrende Kaiser wendet sich gegen den Friedestörer,erobert und bricht ihm das Schloss Girbaden.
Auch gewisse einst tonangebende Klöster stehen jetzt aufder Seite. Andlau , Neuweiler deswegen, weil ihre Vögte die Dags-burger, die Antipoden der Staufer, sind. Aber auch andre, wieMünster , Murbach , Selz. Diese durch frühere Herrscher ver-wöhnten Abteien scheinen für die Staufer ohne alles Interesse zusein; sie erhalten von ihnen keinerlei Gunst, keinerlei Förderung.Selbst das stolze Erstein , die Gründung einer Kaiserin, wird imJahre 1191 durch Heinrich VI. an das Bistum Strassburg ver-schenkt. Was die Staufer an Teilnahme, an Gnaden, an Geldund Gut für die Klöster übrig haben, das geht alles an die aufstaufischem Boden gegründeten Häuser, an Neuburg , St. Wal burg , Königsbrück , sowie an Hohenburg. Daneben hat sich aller-dings auch das Zisterzienserkloster Päris ihrer Gunst zu erfreuen.
Ein Charakteristicum dieser Zustände ist überhaupt dasZusammengefasstsein unter den einen Willen. Recht im Gegen-satz zu dem ungehemmt auseinanderströmenden Reichtum dersogleich folgenden Periode. Aber dies Zusammengefasstsein unter
83