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Geschichte des Elsasses / von Rudolf Wackernagel
Entstehung
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schaft Hartmannsweiler, im Jahre 1309 die Herrschaft Blumen-berg. Aber namhafter sind seine Erweiterungen nach Süden, imSisgau. Ueberhaupt beginnt es allmälich aus dem politischenLeben des Elsasses auszuscheiden; sein Schwergewicht verlegtsich immer mehr in die jurassischen Gebiete.

Unter den Vasallen dieses Bistums im Eisass steigt die Fa-milie der Herren von Bappoltstein langsam empor zu immergrösserer Macht, stärkerem Ansehen. Um die Mitte des zwölftenJahrhunderts hatte sich dieses Geschlecht begründet, und eingutes Jahrhundert später begann dann unter seinen Angehörigeneine Reihe ansehnlicher Figuren. Gerade die erste von diesentritt am lebendigsten hervor: Anselm II. Die zahllosen Kämpfedieses Kraftmenschen mit den Herren von Horburg, mit derStadt Strassburg , mit den Königen Rudolf und Adolf erscheinenallerdings nicht als eigenartig, auch seine lothringischen Bezie-hungen sind Familientradition. Aber über das Gewöhnliche hin-aus geht doch jener Kriegszug, bei dem Anselm das StädtleinSt. Pilt und sodann drüben im Wälschen noch 120 Dörfer inRauch aufgehen lässt. Auch seine Gefangennahme durch KönigAdolf, der ihn mit Ketten beladen auf einem Rosse durchs Eisassführt bis in die Haft auf Schloss Achalm im Schwabenlande, istanschaulich geschildert, und bei diesem Anlasse vernehmen wirauch Anderes über ihn: wie er seine Verwandten aus dem Erbegestossen hat, wie er seine Untertanen mit Steuern peinigt, wie ereine Truppe von Uebeltätern und verrufenen Schuldnern inseinem Solde hält und mit diesen Leuten die Nachbarschaftheimsucht. Zuletzt findet er einen guten Rittertod im Heere KönigHeinrichs vor Brescia , im August 1311. Neben dieser Gestaltkommen alle folgenden Rappoltsteiner, so vielbezeugt auch ihrLeben ist, in der Ueberlieferung nicht über das Conventionellehinaus: Bruno, Smasman, die beiden Wilhelm.

Diese Herrschaft Rappoltstein gehörte zur LandgrafschaftOber-Elsass und war nie vom landgräflichen Gerichtsbezirk derHabsburger eximiert. Sie war österreichischer Landstand, immer-hin mit einigen Vorbehalten und Auszeichnungen gegenüberandern Herrschaften des Ober-Elsasses, die sie der Grösse ihresTerritoriums verdankte.

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