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Geschichte des Elsasses / von Rudolf Wackernagel
Entstehung
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seines Tuns noch seines Aussprechens des Innersten. Hart bei-sammen stehen die Gegensätze von Ruchlosigkeit und schwär-merischer Andacht.

Im Dienste einer solchen Andacht sind die Werke MathiasGrünewalds in der Kirche der Antoniter zu Isenheim entstanden.Aber ihre dämonische Macht und Herrlichkeit geht weit überalle nur andächtige Stimmung hinaus. Die Bilder sind ein all-gemeines geschichtliches Dokument. Grünewald ist in ihnen ein«Erläuterer und Zeuge» jener Zeit und ihrer von allen Seitenher gesteigerten Leidenschaft und Empfindung, so wie keinSchrifttum zu bezeugen im Stande ist.

Schon Grünewalds Kunstgenosse im Eisass, Hans Baidung,ist bei aller eigenen gewaltigen Begabung, ein Andrer; er scheinteine neue Generation, eine schon beruhigte Stimmung zu ver-treten.

Aber wenn uns Grünewalds Gluten und Klänge die Tiefenseiner Zeit zu erschliessen vermögen, wie dürftig sind danebendie Aeusserungen, die jenes unruhvolle Wesen bezeugen sollen:die Predigten Geilers, die Reformschriften Wimpfelings, die Sa-tiren Murners u. a. m.! Was mit ganz andrer Kraft und Unheim-lichkeit das innere Leben dieser Jahrzehnte und die folgendenEreignisse verstehen lehrt, den Offenbarungen Grünewalds andie Seite tretend, das sind die wilden Anklagen, die Pläne einerRevolution, die sehnsüchtigen Prophetien, die wir von Johann Lichtenberger und einem grossen Ungenannten des Oberrheinszu vernehmen bekommen.

Johann Lichtenberger , im unterelsässischen Flecken Lich-tenberg geboren, lebte zeitweise in der Nähe Kaiser Friedrichs,wohl als Hofastrolog; er starb gegen Ende der 1480er Jahre imEisass. Seine zuerst im Manuskript verbreiteten, dann viel ge-druckten Prophezeiungen genossen weithin Ansehen und fandenGlauben. Wegen ihrer ist er «der erste Wortführer des Bauern-aufstandes» genannt worden. Er verkündete gewaltige Umwälzun-gen, das Auftreten guter Propheten, die Anrichtung einer neuenund guten Reformation in der Kirche. Im Besondern vertrat erden Gedanken der Volkssouveränetät, die Notwendigkeit der Ein-willigung des Volkes zur Gesetzgebung. Göttliches Recht sollgelten wider kaiserliches und geistliches Recht. Aber «nur unter

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