Das Zeitalter der Gegenreformation, des Dreissig-jährigen Krieges und Ludwigs XIV.
Der Augsburger Religionsfriede von 1555 gab dem deutschen Reiche den Charakter eines paritätischen Staates. Die beiden Re-ligionsgemeinschaften der alten Kirche und der Confessio Augu stana wurden gleichmässig unter den Schutz des Reichsrechtesgestellt. Es war ein Zustand geschaffen, der für jeden dieserbeiden Körper sowohl Veranlassung als Antrieb war, sich inner-lich zu klären und zu stärken, aber auch, da der Natur der ganzenBewegung gemäss Stillestehen unmöglich schien, auf Kosten desGegners zu wachsen.
Eine starke und offensiv gerichtete Protestantenpartei imReiche hatte den Frieden geschlossen; jetzt drang der Protestan tismus auch im Eisass über seine bisherigen Positionen vor. Esist schon erwähnt worden, dass die Herrschaften Lützelstein imJahre 1560, Oberbronn 1568, Steintal 1580, sowie um eben dieseZeit die meisten Herren der Reichsritterschaft die Reformationannahmen; dass auch die Rappoltsteiner für ihr Haus dies taten;dass in Hagenau im Jahre 1566 eine lutherische Gemeinde ent-stand, in Colmar die neue Lehre im Jahre 1575 siegte.
In Strassburg dauerte der Zustand, den das Interim geschaf-fen, noch einige Jahre nach dem Religionsfrieden w'eiter. Es kamzu Verhandlungen, ja zu Tumulten, bis der Rat das Münster unddie übrigen Kirchen, die dem Bischof waren eingeräumt worden,wieder an sich zog, um das Jahr 1560.
Aber der Religionsfriede galt nur dem lutherischen Bekennt-nis, und der Gegensatz, der von da an die beiden Gruppen derProtestanten immer heftiger schied, zeigte seine Kraft auch inStrassburg . Wie in der Pfalz nach dem Tode des Pfalzgrafen Friedrich III. im Jahre 1576 der Calvinismus weichen musste,