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Geschichte des Elsasses / von Rudolf Wackernagel
Entstehung
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Frieden mit Lothringen die Ansprüche der Protestanten sicherstelle, oder damit er sogar dieses Stift Strassburg für den Prote-stantismus erobere.

Aber Heinrich trat hierauf nicht ein. Es blieb zunächst beimVertrage von 1593, und dann war es die katholische Seite, diesich der Angelegenheit zu bemächtigen verstand. Habsburg undLothringen fanden sich und sorgten gemeinsam für ihre Inter-essen auf Kosten des Gegners, in einem Abkommen von 1597.Rudolf II. gab als Kaiser dem Karl von Lothringen die Beleh-nung mit den Regalien von Strassburg und liess zugleich seinenVetter Erzherzog Leopold durch den Papst zum Coadjutor vonStrassburg ernennen. Es war von Reiches wegen ein Schlag widerden brandenburgischen Prätendenten, aber auch eine bemer-kenswerte Aeusserung der von uns früher erwähnten habsbur-gischen Politik. Schon der Kardinal Andreas, Sohn Ferdinands II. ,hatte diesen bei seiner gegenreformatorischen Tätigkeit unter-stützt; er besass die Klöster Oelenberg, Paris , Murbach . Nochdeutlicher tritt jetzt sein Vetter Leopold hervor; er entzieht sichden höhern Weihen, aber übernimmt unbedenklich die höchstenWürden der Kirche; selbstbewusst und nach Taten verlangend,dabei sehr weltlich gesinnt, fühlt er sich sogar zur Führung einesKriegsheeres geschickt. So jung er ist, erlangt er im Jahre 1598die Coadjutorie des Bistums Passau , und ausserdem setzt ihnjetzt, in eben diesem Jahre, Kaiser Rudolf auch dem lothrin-gischen Bischof von Strassburg an die Seite.

Der Wille Oesterreichs zur künftigen Beherrschung diesesBistums, aber auch zur Mehrung seiner Präponderanz im Eisassüberhaupt ist dabei deutlich sichtbar. Die Gegner sind unfähig,einer so bestimmt und einheitlich handelnden Kraft gegenübersich zur Geltung zu bringen. Zuletzt bleibt dem Brandenburger nur noch der Anspruch, entschädigt zu werden, und so kommtdurch das Mittel des Herzogs von Würtemberg, den wir kennen,aber auch unter Teilnahme König Heinrichs IV., im Jahre 1604zu Hagenau ein Vertrag zu Stande, der den Markgrafen vonBrandenburg mit Geld abfindet und den Kardinal von Lothringen als rechtmässigen Herrn des Bistums anerkennt; mit den nochvorhandenen protestantischen Domherren wird ein bis zum Jahre

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