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Geschichte des Elsasses / von Rudolf Wackernagel
Entstehung
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Ihr Krieg mit Frankreich ging weiter, aber verlustreich. Am20. August 1713 eroberte Villars Landau, am 17. November fielFreiburg in seine Hand. So kam es auch hier zum Frieden; am7. März 1714 wurde er zu Rastatt zwischen Frankreich undKaiser Karl geschlossen, am 7. September 1714 zu Baden zwischenFrankreich und dem Deutschen Reiche. Aber was früher nahegewesen war, lag jetzt unerreichbar ferne. Frankreich trat in dieVerhandlungen ein mit der Erklärung, dass der Rhein seineGrenze bilde und dass kein Anspruch des Reiches auf Strassburg und das Eisass mehr bestehe; dementsprechend wurde im Frie-densvertrage dieser beiden Gegenstände überhaupt nicht gedacht;Frankreich hatte Freiburg , Breisach und Kehl zurückzugeben,konnte dagegen das in diesem letzten Feldzuge gewonnene Land­ au behalten.

Dreissig Jahre später, im österreichischen Erbfolgekriege,wurde das Eisass noch einmal Kampfplatz, und vielleicht wal-tete dabei auch wieder die Hoffnung, das Land zurücknehmenzu können. Die österreichischen Truppen unter Prinz Karl von Lothringen kämpften hier in den Jahren 1743 und 1744 mit demMarschall von Coigny. Lauterburg, Weissenburg , Hagenau , Za-bern fielen in ihre Gewalt; sie standen vor Strassburg ; weit hin-auf ins Oberland streiften die Panduren unter ihren OberstenMentzel und Trenck. Aber der Einfall des jungen Preussenkönigsin Böhmen , zum zweiten schlesischen Kriege, rief den Lothringer und seine Truppen zurück.

Damit schloss sich für das Eisass ein Jahrhundert der Kriegeund der Friedensverträge.

Wir sehen, dass im letzten dieser Verträge, demjenigen vonRastatt -Baden 1714, die Stipulationen von Münster mit Aus-nahme der jetzt im Jahre 1714 zugestandenen Abtretung vonLandau einfach weiterdauern, wobei jeder Teil sie auf seineWeise interpretiert.

Förmlich abgetreten und als Erwerbungen Frankreichs völ-kerrechtlich anerkannt sind somit nur die alten österreichischenTerritorien, die Stadt Strassburg , die Stadt Landau . Dies ist dieRechtslage. Anders der Tatbestand; er geht weiter. Denn derVertrag von Ryswyk ist, soweit er die Restitution der reuniertenGebiete verfügte, gar nicht zur Ausführung gekommen, und tat-

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