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Geschichte des Elsasses / von Rudolf Wackernagel
Entstehung
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Allerdings ist die Hoheit dieser Stände im Wesen herabgemin-dert und im Umfange beschränkt. Nach der Definition des In-tendanten dAngervilliers keine souverainetö, sondern eine supö-riorite territoriale. Aber auch so wirkt sie noch ansehnlich genugüber weite Gebiete. Für ihre Bevölkerungen ist der eigentlicheSouverän, der französische König, weit weg; als der alltäglichspürbare Landesherr erscheint nicht er, sondern der Bischof,der Graf, der Baron usw. Diesem Zustand entspricht der nebender französischen Beamtenschaft bestehende und funktionierendeApparat dieser ständischen Begierungen und Verwaltungen: diehanau-lichtenbergische Begierung in Bischweiler mit Rechnungs-kammer, Consistorium und Lehenhof; der bischöflich speyrischeOberamtmann mit Waldvogt und Oberschultheiss in Lauterburg;die wiirtembergischen Amteien in Horburg und Reichenweier ;die bischöflich strassburgische Regierung in Zabern usw.

Aber auch das ist zu beachten, wie die Stände noch ein Stückaltes Reich sind und dieses Leben von ehedem hier unter franzö-sischer Souveränetät weiterführen. Sie haben noch immer einenZusammenhang mit dem Reiche und stellen in einem beträcht-lichen Teile des Elsasses lebendig und wirksam deutsches Wesendar.

Diesem Zustand entspricht, dass Frankreich bei seiner Ver-waltung des Elsasses mit einer mässigen Beamtenschaft aus-kommt.

An der Spitze der Provinz steht der Gouverneur, obersterInhaber der Militärgewalt, der höchst vornehme, repräsentie-rende Herr.

Dem Gouverneur im Rang untergeordnet, aber vermöge derBefugnisse der eigentliche Führer der Provinz ist der Intendant.Als agent confidentiel du pouvoir central leitet er die ganze Ver-waltung, mit Ausnahme des Militärwesens. Gleich dem Gouver-neur residiert er seit dem Jahre 1681 in Strassburg .

Sodann die Kontrollstelle der Prätur in den ehemaligenReichsstädten. Am frühesten, im Jahre 1682, finden wir sie inLandau und in Türkheim installiert, dann 1685 in Strassburg ,1686 in Colmar usw. Dieser königliche Prätor hatte an den Sitzun-gen des städtischen Rates teilzunehmen und gegen Beschlüsse,die den Interessen der Krone widerstreitend erschienen, Ein-

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