C 85)ſchlaͤgt und über die Klagen, die gegen itzr auſſtehn, versnommen, und die Reg erung iſt dann im Stand, ein geſundes Urtheil zu fällen, wodurch heilſame Widerſpruͤchein Gang gebracht wurden, auf die man in der jetzigenEinrichtung nicht zählen kann.
Es iſt fait unmöglich, in einem Reich, das wie Frank—reich aus vier und zwanzig Millionen Menſchen beſteht,und wo der Boden ſo verſchieden iſt und die Gewohnhei—ten ſo voneinander abweichen, daß man bei allen Auflagenauf eine gleiche Art verfaren und ſie nach einem einfachenund allgemeinen Geſetze einrichten kann. Wenn eber alslenthalben Ausnamen und Abaͤnderungen zu machen find,wie kann mann ſo viele einzelne Fälle aus einem und dentsſelbeu Mittelpunct an einem Ort, wo man nur durchNachrichten aus der Ferne unterrichtet iſt, wo mann nurden Nachrichten cives einzelnen Menſchen glaubt und womann fo wenige Zeit hat, die Sachen zu ergruͤnnden, aisordnen, im Gang erhalten und vorſchreiben wollen? Welchein Unterſchied unter einer ſolchen Verwaltung, Lie ſich wolzerarbeitet, aber nicht weit damit kommt, und die Derwaltung in den Provinzen ſelbſt, die Ruhe und Vertraueneinfloöſſen kann! Und wenn noch die beſte Verfaſſung dieSteurbaren niemals gegen einige Misbraͤuche des Anſehensſichern kann, wenn es in der Menſchen Natur ligt, dieernſtliche Pflege der Geſetze der Ordnung oft als eine Unsgerechtigkeit anzuſehen, iſts dann nicht ein Gluͤck daß dieſeKlagen und dieſes Murren ſich an die Repreſentanten derProvinzen wendt, und daß der Name Ihrer Maieſtaͤt,immer theuer, nur denn gebraucht werde, wenn er Troſtund Hoffnung geben kann.