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bewilligten Quñagen unter(ich vertheilen und heben) ſtehn,durch ihr Verhalten, daß es nicht leicht eifrigere Beſchüͤtzerund Fuͤrſprecher für das Wohl und die Erleichtrung der Pro,vinzen giebt! Ihre Majeſtaͤt haben die Anzahl der Geiſtlich-keit bei dieſen Verſammlungen die in den Provinzen auf einenFuͤnftheil eingeſchraͤnkt, wenn fie ſchon in allen Pays d' Etatsentweder den Dritiheil oder den Viertheil von denen dieihre Meinungen ſagen duͤrfen, ausmachen.
Ich werde mich hier nicht in die Unterſuchung der ansdern weniger allgemeinen Einwuͤrfe die mann gegen die Ein-richtung dieſer Verſammlungen machen konnte, einlaſſen:ihre Beſtandtheile und ihr Bau ſtehn gaͤnzlich in den HandenIhrer Majeſtaͤt; Sie werden, ſo bald Sie wollen, denNachtheilen, die die Erfarung zeigen würde, abhelfen koͤnnen.
Mann hat auch alle noͤthige Vorſicht gebraucht, daß dieſeVerwaltungen beſtaͤndig ihr Beduͤrfniß ſich Ihrer Majeſtaͤtwehrt zu zeigen empfinden moͤgen, und daß fie nur um dieſenPreis Gewicht haben werden. Sie konnen ohne Erlaubnißſich nicht verſammeln; fie können nur mit Genemigung IhrerMajeſtaͤt die Glieder der Nebencommißionen und die Bevoll-maͤchtigten Anwalds(Procureurs-Syndics) ernennen; fiekoöoͤnnen die Summe der Abgaben, die durch die Geſetze de:ſtimt ſind, nicht weiter in Ueberlegung ziehn; derſelbe Auftrag endlich, der ihnen das Recht giebt, jedes Jahr über dieVermoͤgenſteuer und das Kopfgeld Eintheilungen zu treffen,verordnet, daß im Fall der mindeſten Zoͤgrung der dazubeſtimte Commiſſar an ihrc Stelle treten ſoll. Dies find alſokeine Pays d'Etats, die auf alle Privilegien ſich berufenſondern blos Verwalter, die Ihre Majeſtaͤt Ihres Zutraunsgewuͤrdiget haben.