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Rechnung dem König überreicht / von Herrn Necker, General-Directeur der Finanzen ; Gedruckt auf Befehl Seiner Majestät
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688 9in dem Lauf feines Ehrgeizes nicht Urſachen jene zu ſchonen?In allen den Lagen zerrutten die Betrachtungen des Eigen.nutzes oder der Eitelkeit bisweilen das unparteiliche Verfarendas ſo nothwendig zur oͤffentlichen Verwaltung iſt: beſtehtdieſe Verwaltung aber aus mehrern Perſonen, ſo finden dieparticularen Beweggungsgruͤnde doch mehr Hinderniſſe zuuͤberwinden, und entwickeln ſich nicht ſo leickt: mannkann alsdann weder den Blicken entgehn, noch ſich uͤberVorwürfe wegſetzen, noch durch Anſehn fie ſchweigen machen.

Mann hat einiges gegen den Antheil, der der Geiſilichkeit an der Verwaltung in den Provinzen gegeben iſt, unterdem Vorwand eingewendet, daß da ſie von dem zwanzigſtenPfennig und von dem Kopfgeld der Privilegierten frei ſind,fie weniger Intreſſe an einer klugen Eintheilung der Aufla-gen nemen muͤſſen: zu der Vermoͤgenſteuer und dem Kopf-geld nach dem Vermoͤgen tragen fie aber durch ihre Pächterbei, und fo nimmt dieſe Geſellſchaft Theil an den betraͤcht-lichſten Auflagen, und jedem ſeinen Betrag zu den Auflagenanzuweiſen, iſt grade den Verwaltungen in den Provinzenanvertraut. Mann muß auch uͤberdies nicht aus dem Geſichtverlieren, daß der ſtaͤrkre Eindruck des Eigenthums nichtgrade die weſentliche Eigenſchaft einer Verſammlungiſt, die die Anflagen nicht bewilligt, ſondern die was einjeder dran geben muß, nur anweißt; ihre weſentliche eigen:ſchaft iſt vielmehr Liebe zur Ordnung und Gerechtigkeitunparteiiſcher Sinn und Einſicht in die Verhandlungen,und kann mann unter dieſem Geſichtspunct im ganzen denGliedern der Geiſtlichkeit das ſchuldige Zutrauen verſagenwollen? Beweiſen nicht diejenigen, die an der Spitze derPars d'Etats(der Provinzen, worinn die Stande ſelbſt die