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Rechnung dem König überreicht / von Herrn Necker, General-Directeur der Finanzen ; Gedruckt auf Befehl Seiner Majestät
Entstehung
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digkeit die Huͤlfsmittel des Fiſcus durch verſchiedne Formenzu vervielfältigen, waren dieſe Rechte nicht ſchlim ausgeſon-nen. Heiraten, Teſtamente, Handlungstractate, der Erkaufliegender Gruͤnde, und ſo viele andre gerichtliche Ver hand-lungen, ſind Geſchaͤfte, die ſelten im Leben vorkommen, undweil fie ſich fait immmer an ſeltne und intreſſante Ereigniſſeanſchlieſſen, machen ſie das Recht, welches auf ſie haftet,minder empfindlich. Um aber beſſer Gewinn von dieſemTribut zu ziehn, mußte mann ihn nicht nur nach der Naturder Ausfertigungen einrichten, ſondern auch nach den Bedingungen, die ſo eine Schrift enthaͤlt, und nach der Beſchaf-fenheit der Perſonen, die fie ausſertigen laſſen. So gabsalſo verſchiedne Preistaxen, nachdem Erklaͤrungen vorkamen,und Unterſchiede oder Ausnamen gemacht wurden; und daderienige der bezahlen ſoll, wenn er Dinge zu verdraͤhen weiß,auch von feiner Seite nicht unterlaͤßt, Ausfluͤchte gegen dieVerordnung zu ſuchen, ſo wurden noch neue Auslegungennöthig, und fo wuchs die Samlung der Verordnungen wasbei dem Gegenregiſter zu beobachten iſt(Code du Contiole)und bei dem Eintragen der Acten in die Gerichtsbuͤcher,dergeſtalt an, und die Fälle wurden fo vervielfaͤltigt, daßſelten einer was er zu bezahlen hatte, mit Grund beurtheilenkonnte, und die die Domainen beſorgten, wußten es ſelbernur nach langem Studium.

Ich habe deswegen die Verfertigung einer neuen Preistaxe,worinn man ein richtigeres Verhaͤltniß unter den gerichtlichenVerhandlungen, die die Reichen betreffen, und denen die dieArmen angehn, feſtzuſetzen ſuchen würde, für eine ſehrweſentliche Sache gehalten: beſonders mußten die Unter-ſchiede unter den mancherlei Claſſen der bürgerlichen Geſell-