24..ben, iſt hingegen dieſes Reich immer bereit, die Freiheitanderer Staaten zu unterſtuͤzen, fo z. B. Teutſchland;ge zen Karln den 5. und im dreißigjuͤhrigen Kriege! fo Ameerika's in dem gegenwaͤrtigen, und ſo der Niederlande durchden heute geſchloſſenen Traktat, der wahrſcheinlicher Weiſeviel dazu beigetragen hat, daß Spanien im folgenden Jahredeſto geneigter war, den zwoͤlfjaͤhrigen Waffenſtillſtand zuſchlieſſen.(S. den 9 April.)
Der vier und zwanzigſte Jaͤnner.
35.
Prager Vertrag 1599.Frierrich, der ſechſte Herzoq von Wirtemberg, war ausder Moͤmpelgardiſchen Linie. Da aber die Stuttgardter imJ. 1593. durch den Tod Ludwigs ſich endigte, folgte erin der Regierung des Herzogthums. Er erweiterte nichtnur das Land durch verſchiedene Oerter, ſondern legte auchdie Stadt Freudenſtadt auf dem Schwarzwalde, als einenZuſtuchtsort für diejenigen Oeſterreichiſche Unterthanen an,die damals wegen der Religion ihr Vaterland verlaſſenmußten. Das merkwuͤrdigſte ſeiner Regierung aber iſt derPrager Vertrag mit Kaiſer Rudolph dem Zweiten. Denndurch denſelben wurde Wuͤrtemberg, das bisher ſeit denZeiten des H. Ulrichs ein Afterlehen von Oeſterreich gewe-ſen war, davon befreiet, und in alle die Rechte, die es ſeitEberhards des Erſten Erhohung genoß, beſonders aber indie Reichsunmittelbarkeit, wieder eingeſezt.