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Th. Ii- B. XVII. C. XI.
Jahr , Hierauf setzt er die Mittel / so zu er-,
»we. hiß Mlung dieser concttrioncn dienen sollen / und
xxcux. 3 ®ot ,st°» ArttM. .
r. Ob nicht wahr sey/ daß alle grurid-fatzekeinen ausgenommen/in den klaren spruchenH. schrisst stehen / von welcher verstand kernstreit unter der kirchen ist.
2. Ob nicht die öffentliche bekantnisse derkirchen in ihrer Harmonie alle die lehren undGrundsätze / keinen ausgenommen/ in sichhalten.
Wenn aber jemand spreche/ es warennoch mcbrereund andere zurMigkeit nöthigeOb nicht derselbe solche lehren vorbringen undbeweisen rnuste/ daß sie zu allen Zeiten ange-nommen / und von der christlichen kirchen ge-glaubtt worden seyn/ ob sie gleich weder in derschrifft noch in der Confdikm stünden.
Auf den rren arttculFragt sichs/ob es nicht auf diese weise ge-schehe
1. Daß/wenn ein grund-articul vorgetra-gen wird/ wie er in der schrifft und in denCohfeifioneilinthesi stehet/ bffsen antithesis
auch vorgetragen und vekworffen werde/ obnicht dieses genug sey/ die grund-imhümerzu verdammen.
2. Ob man davor halten solle/ daß et-was die grund-sätze umstosse/ von dem man-och nicht beweisen könne / wie es nach sei-ner nakur tüchtig sey den glauben umzustossen/ dadurch die verbeisiungen des gnaden-bundeszumheileiner bußfertigen seelen ange-nommen und zugeeignetwerden musten/ oder-aß es den gehorsam verhindere/ wodurchdas gewissen eines gläubigen zu Haltung allergeböte/ die zur gottfeligkeit gegeben sind/ an-gehalten wird.
Wenn nun jemand sagte/ daß eine leh-re den gründ umstossen könne/ die doch ei-nem grund-articul nicht gerade widerspricht/ob dieser nicht beweisen müsse/ daß solchelehre entweder mit dem läutern glauben vonSem gnaden-bunde oder mit der Übung dergottü'ligkeit in Haltung der gebore nicht ste-hen könne.
27. Aufdett zren articulr. Fragt sichs/ ob nicht die Apostolischelehre von dem rechtmäßigen freyen gebrauchäußerlicher indifferenter dinge aus Rom.xiv. unb r. Cor. X. xi. xiv. genommenwerden wüste.
r. Ob nicht die toleranz untereinander insolchen dingen nach der schrisst in ihren re-geln zu ordnen sey aus den öttern Rom.xiv.
i. 4. ic>. n. lr. rz. 19. XV. 1.1.3. 7. Lph. IV. 1.7.
&c. Philipp. III. r.z.is.iS. 17.
Aufdett 4tet» mticul.
1. Von der auffrichtigkeit könten die var-iheyen sicher genug seyn/ wenn sie erstlichbekenne«/ daß sie die wem ihrer Confessio-nen in gewöhnlichem verstände vorbringen /und nicht anders verstehen/ als wie sie ins-gemein unter verständigen leuten angenom-men werden.
2. Wenn die partheiliqkeit und fettirifche«amen der Lutheraner / Calvinisten/Zwina-lraner rc. nicht mehr gebraucht wurden/
noch die meynung dieses oder jenes lchrers vor Sfadie meynung erner gantzen kirche angenom-^ bßmen würden/ noch auch von der auslegiinavAnvderer worre solcher lehrer ein streit angefam
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gen/ damit mchlemerwider den andern vonandern aufgeblasen würde/ i.Cor. iv. §.
Auf den 5ren arricul.
1. Wenn beyderseits ein Collegium ange*stellet würde/ das vor die erhalrung Der cUnigkeit sorge trüge/ auch beyderseits Mschloß gemacher/ daß keine lehre vor diemey-nung einer gantzen parthey erkannt werdensolle/ welche dkesesColiegium nicht erkenne/daß sie nach der meynung selbigerparrhey vor-getragen worden.
2. Wenn in predigten keine fragen abge-handelt würden die in die schulen gehöre»/sondernnur solche lehren / die nach dem lautdes gemeine» glaubens zur Übung der goltse-ligkeit dienen.
3. Wenn abeinn priv-r-MMen neue/und zuvor nie erhörte lehren vorkommen/sol-len selbige nicht allein zugleich zugeschriebenwerden.
rS.
Aufdett titen arricul.
1. Ob nicht das vor unnöthigevilpumio.ner gehalten werden sollen/ welche von fa-chen geschehen/ über oder ausser dem das ge-schrieben ist/ mehr dlecurioütatdergcmülhekzu unterhalten/ als zur erbauung im glauben/liebe und Hoffnung.
2. Ob das nicht ehrgeißige Disputation«seyn/ worinnen man neid/ ruhmredigkell/eitelkeit und schmähsuchr an tag gibt/ daßdurch schell-Worte und perlonsUen andererguter name verletzet wird/ r.Cor. v.4.5.
z. Ob das nicht wort-kriege heissen sollen/wenn man über Worten und redens-arten soscharff streitet / da doch von den fachen selbstgewißheit da ist/ oder doch seyn soll.
4. Ob dawider nicht dieses Mittel heijse/Wenn dieselbige Methode abgeschaffet würde/da man in Widerlegung des gegemheils leinemeynungverhast vorträgt/ auslegt / und zuwiderlegen suchet: An derselben statt aber ei-ne solche schreib-arr erwehlet würde/ darin-nenallesinrheli und anntheli nach dessen eige-nen und nicht nach fternden sinn pcopomrekwürde.
29. Auf den -/den ark'evl.
1. Ob die nachkommen gehalten seyn/ dieparricular. reden und thaten ihre vorfahrenschlechthin zu verfechten.
2. Ob man nicht selbst/ wenn man zuvoretwa gar zu hitzig oder sonst übel verfahren/beyderseitscomprominiren könne/ daß manvon dergleichen abstebenwotte/ dadurch alleswiederum stille würde.
Aufdett Leen arkrcul.
1. Ob man nicht avost olische regeln aus denevisteln an Dmotheum und 1'itum machenkönne/ oder auch aus andern schrifft-ortenals Rvm. XII.6. (eqq, 1. Coc.XII.ii. ad fin.
Dieses warmdievorschlägevurri.welche er
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