I. Zur Geschichte der Autographensammlungen.
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dort Kunde habe von seiner Heimath und seinen Angehörigen. Den El-tern, Geschwistern und Verwandten gesellte man bald dieFreunde, end-lich auch seine Lehrer u. s. w. bei. So entstand die Form unserer jetzi-gen Stammbücher, die nun bald in der Hand der Studenten und Künst-ler, endlich der Kaufleute und Professionisten waren. Unter den Deut-schen waren sie zuerst üblich, doch finden wir sie bereits zu Ende des17. und zu Anfänge des 18. Jahrhunderts bei den Niederländern, aberauch bei den Dänen, Schweden, Ungarn, Griechen und Anderen, jaseihst Türken, welche deutsche Universitäten besuchten. Gegenwärtigsind die Stammbücher durch die Silhouetten, die lithographirten undphotographirten Porträts, welche man sich gegenseitig schenkt, bei-nahe in Vergessenheit gerathen 1 .
Die Liebhaberei, Briefe von Gelehrten und anderen merkwürdigenPersonen zu sammeln, ist etwa 250 Jahre alt 2 ; später gewann sie anAllgemeinheit und es bildeten sich dadurch jene zahlreichen und reich-haltigen Sammlungen, die eine Menge kostbarer Documente enthielten.
Die erste bekannte Sammlung von Autographen, Titeln, histori-schen Actenstücken u. s. w. u. s. w. war die des Franzosen AntoineLomenie de Brienne, Gesandten Heinrich’s IV., späteren Staatssecre-tärs, gestorben 1638. Dieser berühmte Mann sammelte mit unend-lichem Fleisse alle Autographen, historische Documente und Memoiren,die später durch die Brüder Dupuy classifieirt wurden. Diese fertigtenCopieen davon an, welche sie unter allgemeine Titel ordneten und in340 Foliobänden aufspeicherten. Lomenie de Brienne, um die HerrenDupuy schadlos zu halten, liess ihnen die Originale und behielt dieCopieen. Diese Sammlung erwarb Ludwig XIV., welcher sie im Jahre1656 unter dem Titel „Fonds de Brienne“ in der Bibliothek aufstel-len liess.
Zur selben Zeit unternahmen es Pierre Dupuy, geboren 1581, ge-storben 1651, und Jacques, sein Bruder, geboren 1586, gestorben1656 , eine Sammlung von Manuscripten und Originalactenstücken zubilden, welche die Aemter und Würden, Rechte und Prärogative der
1. Vgl. F. W. Hölbe, Geschichte der Stammbücher. Camburgan der Saale, 1798. kl. 8 .
2. „Der Gedanke, die Handschriften berühmter und namhafter Personen zu sammeln, liegtso sehr in der Natur der Sache, dass er ohne Zweifel so alt wie die Schreibkunst selbst ist. Esmuss daher als blosse Vergesslichkeit betrachtet werden, dass dieser edlen Beschäftigung früherso ■wenig erwähnt wird, während minder erhebliche Unternehmungen oft eine ganze Literaturzu ihrer Verherrlichung besitzen. Selbst die Bezeichnung Autograph kann mit Sicherheit nichtweiter als bis zum Jahre 1733 zurückgeführt werden, wie sie Jamet in einem Aufsatze anwen-det.“ v. Radowitz, Schriften I, 412 f.