I. Zur Geschichte der Autographeusammlungcn.
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den liess, wurde von ihm auf das Liberalste den deutschen Gelehrtenzur Benutzung und Veröffentlichung zur Disposition gestellt. Nachseinem Ableben kaufte der Philolog J. Chr. Wolf diese kostbare Samm-lung und seit dessen Tode ist sie zerstreut worden 1 .
Ausser diesen Privatsammlungen finden sich Autographensamm-lungen in den Bücherkatalogen der Franzosen d’Aguesseau, Lomoig-non, de Thou, Coissin, Le Tellier, Bigot, Buttaux, Dufay, dTIoym,Bürette, Danty-d’Isnard, Turgot de St. Clair, Rothelin, des KardinalsDubois, des Marschalls d’Estrees u. s. w.
Auch die Autographen hatten den Vandalismus zu empfinden,welchen die Demagogen der Revolution von 1789 auf alle Kunstgegen-stände übten. Man bezeichnete und verdächtigte die Büchersammler,welche meistentheils auch Manuscripte und Originalschriften besassen,als Hehler der Familienpapiere des Adels und als Correspondenten derAristokratie. Bei einem Besuche Duplanil's bemerkt einer der Com-missäre in einem Fache der Bibliothek Cartons und Packete verschie-dener Papiere; er bläst den Staub ab und findet im Umblättern Briefevon Turenne, Ludwig XIV. und berühmten Autoren. Darauf -wendeter sich zu dem zitternden Duplanil mit den Worten : „Du behauptest,kein Aristokrat zu sein und unterhältst doch Correspondenzen mit die-sem Tyrannen, mit diesen Gelehrten?“ Duplanil mochte ihm noch sosehr bedeuten, dass alle diese Personen ja längst todt seien, der Com-missär versetzte doch: „Das ist egal; weil Du es wagtest, ihre Briefeanzunehmen und sogar aufzubewahren, so sollst Du büssen.“ Und solegte er Beschlag auf sämmtliche Briefe und Pergamente. — DiesePlünderungen beschränkten sich aber nicht bloss auf Privatsammlun-gen, man raubte sogar die Pergamente und Papiere aus den öffentlichenBibliotheken und machte Patronen daraus 2 . Und wenn einmal gebil-dete Leute es wagten, ihre Stimme gegen diese rohe Zerstörung derwissenschaftlichen und historischen Monumente zu erheben, so wur-den sie von Hunderten überschrieen: „Kein Adel mehr! Keine adeli-
1. Vgl. Dresdner Journal 1855 Nr. 285.
2. Es wurden Rundschreiben, welche die Beschlagnahme der Papiere und Pergamente an-ordneten , in alle Departements entsendet. Ein Bruchstück eines dieser Circulare wird denGeist derselben kennen lehren:
„A.ux citoyens administrateurs du directoire du district de Laugres, 21. janv. 1793.
Par uu decret du 5 de ce mois, citoyens, la convention nationale ordonne que tous les parche-rains existans dans les ci-devant chambres des coraptes et autres depots publics, bibliothequesparticulieres, etc...., et qui se trouvent propres ä faire des gargousses pour le Service de l’ar-tillerie des ports de larepublique, soient remis ä la disposition du ministre de la marine, etc. etc,‘*