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Handbuch für Autographensammler / bearbeitet von Dr. Joh. Günther und Otto Aug. Schulz ; mit Holzschnitten und einer colorierten Tabelle
Entstehung
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30 II. Natur der Autographen. Autographcnfälscbungen.

Im Jalire 1608 fabricirte Franz Cara, ein Arzt, falsche Wechsel-briefe und erhob darauf in Venedig, ohne dass eine Schuldforderungexistirte, die Summe von 1,800 Livres.

Im Jahre 1728 erhielt ein Franzose, welcher sich in London auf-hielt, von einem Banquier, Sir Chaters, 3- oder 4,000 Pf. St. auf falscheWechselbriefe, welche von Beglaubigungsscheinen begleitet waren undan deren Aechtheit Chaters, als man sie ihm vorlegte, keinen Augenblickzweifelte.

Einige Domherrn von Beauvais, angeklagt, Briefe geschrieben zuhaben, die auf Störung der öffentlichen Ruhe abzweckten, wurden ver-haftet und ins Schloss von Vincennes ahgeführt, Der Polizeilieutenantde la Reynie legte ihnen die durch Sachkundige ihnen zugesprochenenBriefe vor, welche die Angeklagten auch ohne Weiteres als von ihnengeschrieben anerkannten; als sie jedoch dieselben gelesen hatten, pro-testirten sie und verleugneten sich als deren Verfasser. In der That,man hatte ihre Handschrift nachgeahmt, und der Schuldige erlitt nachseiner Verhaftung die Strafe, welche ihm gebührte.

Man richtete an den Kardinal von Bissy und an die Aebtissin vonJouarre verschiedene injuriöse anonyme Briefe, und die Feinde einesgewissen Colot, Vicars zu Jouarre, verbreiteten das Gerücht, er sei derVerfasser derselben. Drei Sachverständige, Schreiblehrer zu Meaux,verglichen diese anonymen Briefe mit der Handschrift des Vicars underklärten dieselben einstimmig für Fabrikate seiner Hand. Der Kardi-nal vonBissy, nicht zufrieden mit diesem Ausspruch, schickte die Briefenach Paris und dort erkannten vier andere geschickte Experten eben-dahin wie die in Meaux. In Folge dessen erging ein Interdict gegenColot, der gleichwohl unschuldig war, denn der Thäter nannte sichnach einiger Zeit.

Fleury, Pfarrer von St. Victor zu Orleans, wurde angeklagt, einenbeleidigenden Brief an den Regenten geschrieben und diesen mit dernachgemachten Unterschrift des Bischofs von Orleans versehen zuhaben. Man leitete den Process ein; vier kundige Schreiber von Pariswurden vernommen und erkannten dahin, dass der Brief von Fleurygeschrieben sei. Später wurde seine Unschuld offenbar.

Bekannt ist auch der Dokumentenfabrikant Chatas, derselbe, wel-cher in einer Streitsache mit dem Exherzog Karl von Braunschweigöfter genannt und wegen Verleumdung desselben zu 20,000 FrankenSchadloshaltung und einjähriger Gefängnissstrafe verurtheilt wurde,