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Handbuch für Autographensammler / bearbeitet von Dr. Joh. Günther und Otto Aug. Schulz ; mit Holzschnitten und einer colorierten Tabelle
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II. Natur der Autographen. Autographellfälschungen. 29

Man druckt auf gemeines Papier, nicht mit einer Kupferplatte,sondern mit einem Cylinder, wie in manchen Fabriken von buntemPapier, der Länge des Bogens nach feine, wellenförmige, symmetrischeDessins. Man nimmt dazu die gemeine, gehörig verdickte Dinte oderden schwarzen Niederschlag in den Farbekesseln der Hutmacher. DieseDessins sind nothweudig so dauerhaft als die gemeine Dinte und blei-ben gerade so lange sichtbar als die Schrift, die man mit gemeiner Dintedarüber schreibt. Zu diesem Sicherungsmittel kann man die weitereGarantie fügen, dass man dem Stempelpapier ein Datum giebt, entwe-der beim Schöpfen des Papiers selbst oder nachher 1 .

Schriftfälschung, vom harmlosen Scherze bis zur grossen Be-trügerei, hatte von jeher für den mit der Erbsünde behafteten Men-schen einen mächtigen Reiz. Mit der Entwickelung der Wissenschaften,mit der Ausbildung der gesellschaftlichen Verhältnisse werden indessenalle Beeinträchtigungen der letzteren immer schwieriger; je ausgebrei-teter und vollständiger die Mittel der Gesellschaft sind, sich vor Ein-griffen zu schützen, desto raffinirter müssen letztere sein, und so wenigin dem Jahrhundert, in dem wir leben, Leichtsinn, Unwissenheit undUnverstand das Ruder eines Staats führen können, so wenig kann eineplumpe Hand Schriften verfälschen. Es gibt daher heutzutage Gross-meister und Professoren in diesem Fache, welche durch die Mühe, dieder Staat anwendet, um ihre verderblichen Künste zu neutralisiren,die Wissenschaft mehr fördern, als mancher Staatsprofessor' 2 . Ge-schickte Nachahmer der Schriftzüge gab es bereits im 16., 17. und 18.Jahrhundert. Im Jahre 1593 ahmte ein gewisser Sebastian die Unter-schrift des Sebastian von Portugal, welcher damals in Afrika gegen dieMauren focht, so täuschend nach, dass dieser selbst seine eigene Schriftwieder zu erkennen glaubte.

1. Vgl. Morgenbl. f. gebildete Stände 1831 Nr. 164 u. 165, S. 664 ff.

Zu dem ersten Theile dieses Abschnitts vgl. mau noch: Des inscriptions en faux et des re-connaissances decritures par Raveneau, ecrivain jure a Paris. Paris 1652. 12. (Dieses Werkist selten geworden, weil der Verfasser, meint mau, einen schlechten Gebrauch von seiner Kennt-uiss machte, indem er, nicht zufrieden, das Publicum über Fälschungen aufzuklären, auch dieKunst lehrte, Schriftzüge zu vertilgen und alte und verwischte wieder herzustellen; der Verkaufdes Buches wurde verboten, da es gefährliche Aufschlüsse enthalte. Raveneau wurde bei dieserGelegenheit verhaftet und in Folge der Verbrechen, welche eine Frucht seines Buches waren,zu lebenslänglichem Gefangniss verurtheilt ) Traite de lart de verifier les ecritures et signa-tures eontestees par F.Flambant. Toulouse 1809. 8. La brochure de M. St.-Omer. Paris. 8. Le Bulletin de lAcademie Ebroicienne , annee 1835, p. 174.

2. Morgenbl. f. gebild. Stände 1831 No. 164.