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II. Natur der Autographen. Autographenfälschungen.
sondern mit dem Geiste Schiller’s zu treiben, man die unglaublicheFrechheit gehabt hat, um die Zurückweisung einer versuchten Ent-heiligung des Schillerschen Namens, welche zugleich, wenn sie unent-deckt und ungerügt geblieben wäre, die ärgste Biosstellung unsererLiteratur und unseres Geschmacks vor den Augen aller andern Na-tionen in sich schliessen würde. Diese hier angedeuteten Gesichts-punkte sind es auch, welche uns bei der Darstellung dieses denkwür-digen Processes leiten werden. Der Theil desselben, welcher sich aufdie Entdeckung und den Nachweis der vollzogenen Fälschung Schiller-scher Handschriften und der Verbreitung der gefälschten bezieht, wirddeshalb dabei in den Vordergrund treten; die Verhandlungen über denUrheber der Fälschung und das Mass seiner Verschuldung — vomjuristischen Standpunkte aus vielleicht das Interessantere — werdenfür uns nur in zweiter Linie stehen. Wir wählen daher auch für unsereDarstellung nicht jene, für die gewöhnlichen Schilderungen öffentlicherGerichtsverhandlungen übliche und allerdings lebendigere Form derVergegenwärtigung dieser Verhandlungen selbst in ihrer fortschreiten-den, so zu sagen dramatischen Entwickelung, sondern die mehr über-sichtliche und doch gedrängtere der Darlegung des Thatbestandes nachseinen Hauptmomenten, und wir können dies um so unbedenklicher,da die mündliche Verhandlung in diesem Processe nur wenige und un-wesentliche Abweichungen von Dem darbot, was, als Ergebniss derVoruntersuchung, theils in der Anklageschrift, theils in den vorgetra-genen Sachverständigen-Gutachten sich zusammengestellt fand. Bisvor wenigen Jahren waren Handschriften von Schiller auf dem Handels-markte ein ganz besonders kostbarer und gesuchter Artikel, theils we-gen des hohen Ruhmes ihres Urhebers, theils wegen ihrer Seltenheit.Seit einigen Jahren aber kamen plötzlich Scliillersclie Autographen inso ausserordentlicher Menge, und noch dazu so umfängliche, in denVerkehr, dass schon dieser Umstand Verdacht erregen musste. DasVerdienst, diesen Verdacht zuerst an geeigneter Stelle ausgesprochenund begründet, somit zur Entdeckung des geschehenen Betrugs denersten Anstoss gegeben zu haben, gebührt dem Papierhändler V.Kün-zel aus Heilbronn und dem Prof. Th. Dielitz aus Berlin, zwei Männern,welche als besondere Kenner der echten Schillerschen Handschriftendarum gelten können, weil Dielitz den Scliiller-Körnerschen Briefwech-sel imManuscript vielfach unter den Händen gehabt, Künzel aber diesenBriefwechsel vom Adoptivsöhne Körners gekauft hat. Künzel, der seit