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Handbuch für Autographensammler / bearbeitet von Dr. Joh. Günther und Otto Aug. Schulz ; mit Holzschnitten und einer colorierten Tabelle
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II. Natur der Autographen. Autographenfälschungen.

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1844 einen ausgebreiteten Autographenhandel treibt, erhielt bei seinerAnwesenheit in Weimar 1852 eine grosse Anzahl angeblich Schiller-scher Handschriften von verschiedenen Personen, welche dieselbensämmtlich von dem Architekten v. Gerstenbergk erhalten haben woll-ten , sowie von Letzterem selbst vorgelegt. Er erklärte sich sogleichgegen deren Aechtheit. Dasselbe that er in Berlin und Leipzig 1854und 1855 in Bezug auf dort befindliche, aus derselben Quelle stam-mende Autographen. Durch ihn ward Prof. Dielitz, welcher zuerst sichtäuschen lassen und selbst einige von den nach Berlin gekommenenHandschriften angekauft hatte, auf den Betrug aufmerksam gemachtund wies nun nicht allein einem Hauptkäufer dieser Handschriften inBerlin, dem Buchhändler Stargardt, sondern auch dem Buchhändler Ant.Bär in Frankfurt a. M,, an welchen ein grosser Theil der von St. nachWeimar zurückgesandten Blätter von dort aus neuerdings verkauft wor-den war, auf dessen Ersuchen um sein Gutachten, die Unächtheit allerdieser Handschriften nach, sprach zugleich in seinem Briefe seine Ent-rüstung darüber aus, „dass das Treiben einer solchen Fälschungsfabrikin Weimar ruhig geduldet werde“. Bär, welcher nun ebenfalls seinenHandel rückgängig machte, sandte eine Abschrift des Dielitz’schen Brie-fes an die Polizeiverwaltung zu Weimar. Diese, welcher das TreibenGerstenbergk’s bereits auffällig geworden war, übergab den Brief andie Grossh. Staatsanwaltschaft. Letztere, nachdem sie durch eine vor-läufig angestellte Vergleichung der von G. ausgegangenen Autographenmit einer unzweifelhaft ächten Handschrift Schiller’s die Verdachts-gründe des Prof. Dielitz bestätigt gefunden, beantragte eine Verneh-mung der verw. Geh. Hofräthin Riemer, welche die als unächt erkanntenHandschriften an St. und B. verkauft hatte, und diese, die bisher, aufGrund von Zeugnissen literaturkundiger Männer, namentlich aber dereigenen Tochter Schiller’s, Frau v. Gleichen-Russwurm, von der Aecht-heit ihrer Sammlung überzeugt gewesen zu sein versicherte, liefertenunmehr dieselbe dem üntersuchungsgerichte aus und beantragte dieUntersuchung wegen Betrugs gegen G. Die nunmehr eingeleitete Un-tersuchung deckte die Grossartigkeit des schon seit Jahren von hieraus betriebenen Handels mit Schiller’schen Handschriften auf, welchesämmtlich von G. aus- und in die Hände von Wiederverkäufern über-gegangen waren. Die bedeutendsten unter diesen letzteren waren dieschon genannte Frau Riemer und der Bibliotheksdiener Grosse hier.Die Erstere verkaufte eine Anzahl solcher Handschriften (für den Preis

Günther, Handbuch f. Auto grap heu tammler. 3