XII.
Beurtheilung und TVertli der Autograplien 1 .
Um einen festen Standpunkt zur Schätzung des innern Gehalteseines Autographs nach rein wissenschaftlichen Grundsätzen — auf diecommerziellen kommen wir später zurück — zu erlangen und demSammler dadurch einen Maassstab zur Beurtheilung der Wichtigkeitan die Hand zu geben, ist es nothwendig, die drei verschiedenen Ge-sichtspunkte zu trennen, unter welchen der Werth einer Handschriftbetrachtet werden kann.
Die historische Bedeutung der Person, der Einfluss ihrerWirksamkeit auf Mit- und Nachwelt, verdient die nächste Berücksich-tigung.
Grosse Regenten, Feldherren, Staatsmänner, Gelehrte und Künst-ler, die sich nicht nur innerhalb der Grenzen ihres Landes bemerk-bar gemacht, sondern unter allen civilisirten Nationen einen Welt-ruf erworben haben, nehmen den ersten Rang in einer jeden Samm-lung ein.
Von diesen abwärts schwindet der Werth des Autographs in demVerhältnisse der minderen Wichtigkeit der Schreiber.
In der Beurtheilung der Letzteren ist aber grosse Umsicht, ohnevorgefasste Meinung — ohne Vorliebe und Vorhass — nothwendig.Man unterscheide Berühmtheit von blosser Aufsehen erregenden Be-kanntheit und huldige ja nicht der in unseren Tagen immer mehr undmehr überhandnehmenden Sucht nach Anomalieen, wo der bizarre oder
1. Nach v. Kadowitz, und Falkenstein’s Mspt.