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Erstes Kapitel.
zur Verfügung steht, um aus seinen Untersuchungen die letztenFolgerungen zu ziehen.
Aber nicht bloß ein umfangreiches Manuskript, nicht bloßein briefliches Selbstbekenntnis, sondern auch ein einfaches Pri-vatschreiben, ja sogar ein Billet von kaum drei Zeilen kann zuwissenschaftlicher Betrachtung und lohnender literarischer Aus-beute Anlaß geben, wenn sich der Autographensammler dieMühe nicht verdrießen läßt, dem Woher ur.d Wohin seinesObjekts nachzusinnen.
Erwarb ich da auf einer Versteigerung ein bis dahin unge-drucktes BUtt von Goethes Hand:
Unterzeichneter erbittet sich das heute an Herrnvon Holtei in Berlin aufgegebene Paket von Löbl.Postamt wieder zurück.
J. W. v. Goethe.
Sogleich drängte sich mir die Frage auf: Was war in demPaket?
Es war mir möglich, an der Hand der im Goethe-Schiller-Archiv ruhenden Briefe Holteis an Goethe und der in der gro-ßen Sophien-Ausgabe abgedruckten Antworten festzustellen, daßdas Paket eine Holteische Bearbeitung von Goethes Faust ent-hielt, anscheinend mit einem etwas wenig freundlichen Begleit-schreiben von Goethes Hand. Auf Veranlassung von GoethesSohne August, der mit Holtei befreundet war, ließ sich Goethe das Paket zurückkommen, um es am 1. Juli mit einem neuen —freundlichen — Begleitschreiben an Holtei abzusenden 1 ).
Einzelne Manuskriptseiten ohne Signatur des Verfassers sindFragmente und stellen für den zielbewußten Sammler kaum locken-de Ziele dar. Er wird solchen Blättern ein eigenhändiges Stamm-buchblatt oder einen Brief mit Unterschrift allemal vorziehen.Noch schlimmer ist es, wenn unverständige Nachlaßpfleger Manu-
l ) Vgl. meinen Aufsatz „Was war in dem Paket?“ in der „Auto-graphen-Rundschau“, S. Jahrgang, Heft 6 und 7.